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17.02.14 / Offener Brief an die Politik

 

FBIS / Freie Bürgerinitiative Seckendorfstrasse                    17.02.2014


Offener Brief


Sehr geehrter Herr OB Thürauf,
Sehr geehrter Herr Dr. Donhauser,
Sehr geehrte Stadträte,


wir bedanken uns für Ihr Antwortschreiben von Herrn Kerckhoff vom 04.02.14.

Wir könnten nun wieder rum Punkt für Punkt in unserem Antwortbrief darauf eingehen, doch dies macht einfach keinen Sinn, weil Herr Kerckhoff die meisten unserer Punkte nur ausweichend,   unvollständig und sehr subjektiv beantwortet hat.

Letztlich bedauern wir, dass die etablierte Politik die eigentliche Absicht unseres Briefes vom 17.01.14 nicht erkannt hat oder erkennen wollte. Es war eine Hilferuf des Schwabacher Bürgers: „In Schwabach läuft etwas Schief in Bezug auf die Beziehung zwischen Verwaltung, Stadtrat und Bürger“. Und dass kein einziger Stadtrat „aufgestanden ist“ und für die Bürger Partei ergreift und damit eine seiner eigentlichen Aufgaben, nämlich zwischen Verwaltung und Bürger zu vermitteln nachkommt, ist für uns unerklärlich.

Herr Kerckhoff kann noch soviel schöne Worte schreiben, es ändert nichts an der Tatsache, dass die Bürgerbeteiligung so gut wie nie offen, transparent, gerecht und bürgerfreundlich war.

Hier muss sich Herr OB Thürauf den Vorwurf gefallen lassen, einen Baurat aus der Nachbargemeinde einzustellen, der dort nachweislich das Geld der Bürger mit vollen Händen ausgeben wollte, war keine gute Idee (Straße in Rothaurach: Nach Weggang des Baurates nach Schwabach kostete ein Straßenausbau der Stadt Roth bzw. dem Bürger über 350.000,- Euro weniger).

Hier nur ein paar Informationen, die einen Stadtrat oder Beschwerdebeauftragten eigentlich auf den Plan rufen müssten:

Eine Umfrage bei allen Anwohnern der Seckendorf- und Neidelstrasse bezüglich der Zufriedenheit mit der bisherigen Bürgerbeteiligung ergab eine Schulnote von 4,97.

Die Gegengutachten der Stadt, die gegen unseren ökologischen, wirtschaftlichen und bürger-freundlichen Ausbauvorschlag nach Prof. Dr. Ing. Weingart sprechen, haben weder Herr Prof. Weingart zur Stellungnahme noch wir Anwohner offiziell sehen dürfen.

Bei einem Stadtrat und Bauunternehmer (Herr Humpenöder) der öffentlich als Gutachter in unserer „Sache“ von der Verwaltung genannt wurde, erscheint uns im Hinblick auf seine Beteiligung an einer Bauschuttdeponie mit der er eventuell an jedem Aushub mitverdient, das Prädikat „unabhängig“  als nicht angebracht.
Wenn ein CSU-Vorsitzender (Herr Detlef Paul) uns Bürgern ein ökologisches Denken (unser Ausbau nach Prof. Weingart hat weniger Aushub/Abfall für die Deponie zur Folge) in einer öffentlichen Stadtratssitzung abspricht, aber gleichzeitig allgemein bekannt ist, dass er mit seiner Firma für die vorgenannte Bauschuttdeponie tätig ist, so macht uns dies nachdenklich.

Die erste Kalkulation der Strassenplaners, die nach Protesten der Anwohner überarbeitet wurde, durften die Bürger nie offiziell einsehen. So etwas macht uns nachdenklich.

Wenn ein Stadtbaurat im Schwabacher Stadtblick nachweislich, sei es bewusst oder unbewusst die Unwahrheit sagt („Der Ausbau nach Prof. Dr. Ing. Weingart wie in Leipzig ist in Schwabach nicht möglich, da in Leipzig ein anderer Untergrund vorliegt“) so finden wir das bedenklich. Auch wenn er es heute anders gemeint hat.

Obwohl nach Aussage des BKA 56 % der Korruption in den öffentlichen Verwaltungen stattfindet und die bayerische Staatsregierung von den bayerischen Verwaltungen die Umsetzung der Korrup-tionsbekämpfungsrichtlinie fordert, hat Schwabach bis heute keinen Korruptionsbeauftragten.
Wenn man dann von einer  Bauunternehmeraussage hört: „In Schwabach bin ich noch nie zum Zug gekommen, da enthalten die Ausschreibungen unübliche Mengen und Positionen“, würde ein Korruptionsbeauftragter der Stadt sicher gut tun.


Liebe Stadträte und Beschwerdebeauftragter nun liegt es an Ihnen zu entscheiden, ob vorge-nannte Punkte eine Unterstützung des Bürgers durch Ihre Seite erfordern.

Wir denken es ist an der Zeit, dass in der Schwabacher Politik ein Umdenken erfolgt, denn wenn ein OB von Seiten seiner Wutbürger (FBIS) ein „Mangelhaft“ für seine Bürgerfreundlichkeit erhält, liegt etwas im Argen. Erste Ansätze zur Besserung wie z. B. von Seiten der FDP mit Ihrer Aussage „ Wir sind gegen die indirekte Enteignung der Schwabacher Häuslebauer zur Finanzierung von Pracht-Straßen, die von den Anliegern gar nicht gewollt werden“, sind Gott sei Dank erkennbar.


Mit freundlichen Grüßen
gez.

Dieter Heinl, Sprecher der FBIS



Verteiler:    RA Berger, Klaus
                  Schwabacher Tagblatt
                  Herr Axel Rötschke, FDP
                  Frau Reinecke, SPD
                  Bayerischer Rundfunk, Studio Franken
 

 

19.01.2014 / Brief an OB und Fraktionsvorsitzende

 

 Freie Bürgerinitiative Seckendorfstrasse (FBIS)            17.01.14


Bitte um eine „zukunftsweisende“ Bürgerbeteiligung


Sehr geehrter Herr OB Thürauf,
Sehr geehrter Herr Dr. Donhauser,
Sehr geehrte OB-Kandidaten,
Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,


die FBIS möchte hiermit im Namen der Anwohner der Seckendorf- und Neidelstraße und aller Bürger, die Verwaltung und die Politik um eine „zukunftsweisende“ Bürgerbeteiligung bitten. Obwohl es nach Startschwierigkeiten zu einem durchaus positiven ersten Verlauf der Bürgerbeteiligung kam, haben wir im weiteren Verlauf den Eindruck gewonnen, dass unsere fundierten Vorschläge zwar zu Kenntnis genommen wurden, aber letztlich immer nur die Meinung der Verwaltung und deren Berater als einzige Wahrheit anerkannt wurde. Mittlerweile zeigt sich für uns an verschiedenen Aspekten, dass die Bürger-beteiligung an einem traurigen Tiefpunkt angekommen ist:


 (1) Im Rahmen der bisherigen Bürgerbeteiligung war es uns nie erlaubt das Thema „Untergrund und alternative Ausbaumethoden“ entsprechend seiner Wichtigkeit zu thematisieren und zu diskutieren. Wir bedauern dies, denn wenn die Anwohner bis zu 90 % der Kosten tragen sollen, sollte es keine Tabuthemen bei einer „zukunftsweisenden“ Bürgerbeteiligung geben.

 (2) Schon der momentane Informationsfluss gibt Anlass zur Kritik. In einem Artikel des Schwacher Tagblattes kurz vor Weihnachten 2013 haben die Anwohner über den genauen Termin und die entstehenden Kosten des Strassenausbaues nach der Ausschreibung erfahren. Ein kurzer Brief an die Anwohner oder zu mindestens an die FBIS wäre doch nicht zuviel verlangt gewesen. Zu einer guten Bürgerbeteiligung gehört auch, dass wir von aktuellen Entwicklungen zeitnah und umfassend informiert werden.

 (3) In einem Interview von Baurat Herrn Kerckhoff im Schwabacher Stadtblick (Juli 2013) wird dieser u. a. zitiert, dass der von uns vorgeschlagene ökologische und wirtschaftliche Ausbau nach Prof. Dr. Ing. Weingart nicht möglich wäre, weil bei uns in Schwabach andere Untergrundverhältnisse als in Leipzig herrschen. Die Aussage ist nachweislich falsch, da uns von Seiten des Bauamtes in Leipzig eine telefonische Aussage vorliegt, dass es im Leipziger Stadtbereich auch vergleichbare Untergründe gibt. Hat es der Bürger nicht verdient, dass Ihm mit Offenheit und Wahrheit begegnet wird ?.

 (4) In einem Nebenangebot von der Fa. Rössner zur öffentlichen Ausschreibung wurde in Absprache mit der FBIS ein ökologischer Ausbau mit optimierten Ausbauparametern angeboten. Unter Verwendung der von den Anliegern bereits gezahlten Materialien / wird der Untergrund mindestens 40 cm tief durch Fräsen homogenisiert und mit Zuschlagsstoffen für die Frostsicherheit versehen. Damit sind unseres Erachtens die Zweifel von Verwaltung und Politik in dieser Hinsicht ausgeräumt. Bis heute wurden die Anwohner nicht zu Ihrer Meinung dazu befragt. Die Anwohner, welche immerhin 90 % der Kosten zahlen sollen, sind jedenfalls mehrheitlich für einen ökologischen Ausbau, auch wenn die Kosten nicht unbedingt günstiger als zum Standardausbau ausfallen sollten. An der Qualifikation von Herrn . Rössner (welcher auch schon als Gutachter für die Stadt Schwabach gearbeitet hat) kann es unserer Meinung nach nicht liegen.

 (5) Von Teilen der Politik wurde behauptet, dass der Bodenaushub nicht auf die Deponie sondern in das neue Gewerbegebiet verbracht wird. Nach den aktuellen Ausschreibungsunterlagen wird der Aushub wohl wieder auf die Deponie verbracht. Die FBIS/Anwohner wollen nicht, dass in einer Deponie Ihre „Aushubberge" landen und der Natur wieder neue Deponieflächen abgetrotzt werden müssen. Wir wollen, dass das neue Kreislaufwirt-schaftsgesetz (KrWG) eingehalten und befolgt wird (Abfallvermeidung !).

 (6) Bis heute gibt es in einigen Teilbereichen des Ausbauumfanges (z. B. Zahl der neuen Abläufe, notwendige Begrenzungen/Randsteine und Zahl der neuen Beleuchtungen) noch unterschiedliche Meinungen zwischen Anwohnern und Verwaltung/Architekten. Auch hier hält man es von Seiten der Stadt nicht für erforderlich eine konstruktive Bürgerbeteiligung anzusetzen.

 (7) Geplanter Ausbau von Seiten der Stadt mit einer wie wir meinen nicht gesetzeskonformen und fraglichen Mindestbreite wegen unvollständigen Grunderwerb durch die Stadt Schwabach. Eine Nachfrage bei uns Anwohnern ob die Mehrheit überhaupt einen solchen Ausbau will, hat bis heute nicht stattgefunden. Eine „zukunftweisende“ Bürgerbeteiligung könnte das Problem aufzeigen und sehr wahrscheinlich eine Lösung finden lassen.

 (8) In Teilen der Politik und in der Verwaltung besteht wohl die Meinung, dass die FBIS für das Scheitern der Verhandlungen über den erforderlichen Grundstückserwerb von Anwohnern verantwortlich ist. Dies ist definitiv falsch, und die Wahrheit sieht ganz anders aus. Die FBIS hat zu keinem Zeitpunkt Einfluss auf den Grundstücksverkauf ausgeübt. Im Gegenteil, die ersten Gespräche mit dem Eckanwohner der zuletzt den Verkauf abgelehnt hat, und nun Probleme mit der Mindestbreite der Straßen verursacht, fanden erst nach deren Entscheidung statt. Wir haben in einem Telefonat mit dem Anwohner des Eckgrundstückes nach dem Scheitern der Gespräche, eher den Eindruck gewonnen, dass die Entscheidung aufgrund des  „bürgerunfreundlichen Verhaltens der Stadt“ gefällt wurde. Bis heute haben auf jeden Fall keine weiteren Gespräche für eine Lösung des Problems stattgefunden. Die Lösung kann sehr wahrscheinlich im Rahmen einer konstruktiven Bürgerbeteiligung gelöst werden.

 (9) Es ging und geht uns nicht darum den Ausbau zu verweigern bzw. nicht zu bezahlen. Es geht darum in welcher Weise der Ausbau erfolgen soll, wenn wir schon bis zu 90 % der Kosten tragen sollen. Ein „zukunftsweisende“ Bürgerbeteiligung kann nicht so aussehen, dass nur die Ansicht der Verwaltung mit allen Mitteln durchgesetzt wird. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum die Verwaltung nicht mit uns Bürgern sondern anscheinend gegen den Bürger handelt.

 (10) Durch die Ankündigung der Verwaltung den vorgesehen Ausbau eventuell als „Einbahnstraße“ auszuführen, verliert unseres Erachtens der Beschluss vom 01.03.13 des Stadtrates seine Gültigkeit. Damals wurde eine Einbahnstraßenvariante mit 5 zu 30 Stimmen abgelehnt. Wenn es nicht gelingt die „Einbahnlösung“ zu klären, könnte es zu erfolgreichen Klagen vor dem Verwaltungsgericht führen.

 (11) Auch die Bayerische Regierung  hat den Korrekturbedarf des aktuellen Straßenausbaues erkannt, und plant konkret in Kürze eine Änderung des Kommunalen Abgabengesetzes (KAG), welches den Bürger / Anwohner rechtlich und finanziell wesentlich besser stellt. In einer Pressemitteilung der Bay. Staatsregierung vom 18.11.2013 heisst es wörtlich unter 3.:
Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes - Verbesserungen für die Bürger.
Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die Belastungen von Bürgern durch kommunale Abgaben zu begrenzen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: "Nach 20 Jahren muss für den Bürger endgültig klar sein, ob er etwa für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation, den Anschluss an das öffentliche Straßennetz oder für die Verbesserung oder Erneuerung einer Straße noch zahlen muss oder nicht – das bayerische Kommunal-abgabenrecht passen wir damit zugleich an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes an.“
Die Zinsen für kommunale Abgabenforderungen orientieren sich künftig am jeweils geltenden Zinsniveau. „Die bisherige starre Regelung, jährlich sechs Prozent Zinsen für Geld zu bezahlen, das man Kommunen schuldet, wird den marktüblichen Zinsschwankungen nicht gerecht. Gerade die Entlastung in Zeiten niedriger Zinsen möchten wir auch an die Bürger weitergeben. Deshalb sollen kommunale Abgabenforderungen jährlich nur noch mit zwei Prozentpunkten über dem Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches verzinst werden“, berichtet Herrmann.
Entlastungen soll es auch bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen geben. Künftig können die Beitragslasten auf jährliche Teilleistungen zeitlich gestreckt werden. Herrmann: "Damit müssen Beiträge für den kommunalen Straßenausbau nicht mehr wie bisher sofort in voller Höhe bezahlt werden. Das mildert die Belastung der Betroffenen deutlich ab.“
Bereits jetzt ist es sinnvoll, dass sich alle Beteiligten Gedanken darüber machen, ob alle Bürger, also auch wir, von diesen Gesetzesänderungen profitieren wollen und dürfen.


Durch die Summe der vorgenannten Punkte haben wir den Eindruck gewonnen, dass unsere bisheriges Auftreten, welches durchaus als sehr direkt und unbequem zu bezeichnen ist, bei der Stadt zu einer Blockadehaltung geführt hat.
Diese Entwicklung bedauern wir, und sollte sich Jemand durch uns verletzt fühlen, so entschuldigen wir uns dafür, denn dies war nie unsere Absicht.
Vielleicht kennen Sie das Zitat der Nobelpreisträger James Watson und Francis Crick: „Wer wirklich etwas verändern will, muss Respekt zeigen und dennoch respektlos sein“. Eventuell haben wir den erforderlichen Mittelweg hierfür nicht ganz eingehalten, aber seien Sie nachsichtig, es ist unsere erste Bürgerbeteiligung.

Aber gerade in einer Zeit, in welcher sich die „Großen“ der Politik wie  Bundeskanzlerin Merkel und der bayerische Ministerpräsident Seehofer für mehr Bürgerengagement und mehr Bürgerbeteiligung stark machen, ist die Bürgerbeteiligung in Schwabach neu zu überdenken.

Sie sehen vieles spricht dafür, dass sich Politik, Verwaltung und Anwohner an einen Tisch setzen, um gemeinsam eine „tragfähige Lösung“ im doppelten Sinne zu finden. Wir stehen jedenfalls für weitere Gespräche jederzeit gerne zur Verfügung.

Wir haben immer nach der Maxime bzw. dem Zitat von Herrn Jürgen Nimptsch dem Oberbürgermeister der Stadt Bonn (*1954), anlässlich der Verleihung des deutschen Demokratiepreises in Bonn 2010 gehandelt:  „Wer mitgestaltet, soll auch mitbestimmen können, denn wer nicht handelt, der wird behandelt“.

Wir bitten alle Angeschriebenen um ein Antwortschreiben bis zum 07.02.2014.

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Dieter Heinl, Sprecher der FBIS (Freie Bürgerinitiative Seckendorfstrasse)

Verteiler:     Rechtsanwalt Klaus Berger
         Schwabacher Tagblatt
        Bürgerstiftung „Unser Schwabach“; Vorstandsmitglied Ralf Gabriel

 

 

 17.03.13 / Offener Brief an OB und Stadträte

 

Offener Brief

 

Sehr geehrter Herr OB Thürauf, sehr geehrter Stadtrat,

am 01.03.13 erfolgte die Abstimmung über den Erstausbau der Seckendorf- und Neidelstraße. Der Stadtrat beschloss die sogenannte „Asphaltsparvariante“. Nur Herr Hack von der CSU sprach sich für unser ökologisch und wirtschaftlich heraus-ragendes Konzept (Ausbau nach Prof. Weingart) aus.

Wir nehmen dieses Abstimmungsergebnis zur Kenntnis. Aus folgenden Gründen fehlt uns jedoch jegliches Verständnis für diesen Beschluss:

Zunächst kommen wir jedoch auf den von Ihnen, Herr OB Thürauf, zu Beginn der Stadtratssitzung gerügten „schlechten Stil“ der BI und der Anwohner“ zurück.

In diesem Zusammenhang, Herr OB Thürauf, erinnern wir an Ihre Worte anlässlich einer Stadtratssitzung im Juli 2010. Damals schleuderten Sie uns in hoch erregter Stimmungslage entgegen: „Eins merkt Euch: Ich sage was gemacht wird und Ihr müsst zahlen“. Das ist nicht nur schlechter Stil ! Das ist eine vollkommen abgehobene Umgangsweise mit Schwabacher Bürgern !!! Mit Bürgern von denen Sie gewählt wurden !!! So viel zu schlechten Stil !!!

Ebenfalls nennen wir es „schlechten Stil“, wenn es ein OB nicht für nötig erachtet, bei einer Stadtratssitzung die anwesenden Bürger zu begrüßen.

Wir waren der Meinung, dass ein bürgernaher Stadtrat Verständnis für einen raueren Diskussionston haben müsste wenn von den Bürgern unnötige !!! Mehrkosten von bis zu einer Million Euro eingefordert werden. Persönliche Angriffe lagen nie in unserer Absicht.

 

Einige Punkte im Zusammenhang mit der Abstimmung haben uns aber sehr nachdenklich gemacht:

Wenn ein Ausbaukonzept wie das von Prof. Weingart, einem unabhängigen und in der Fachwelt hochgeachteten ehemaligen Hochschulprofessor, welches nachweislich extrem ökologisch, wirtschaftlich und innovativ ist, und dem Bürger mindestens 400.000 Euro spart nur eine Stimme erhält, kann die Entscheidung nur schwerlich nachvollziehbar rein sachlich erfolgt sein, und so etwas macht uns sehr nachdenklich.

Wenn ein CSU-Fraktionsvorsitzender die Verwaltung ausdrücklich lobt, obwohl nachweislich ein bürgerunfreundliches und intransparentes Verhalten von Seiten der Verwaltung vorliegt (unsere BI erhielt nicht alle vorhandenen Information wie z. B. neues Bodengutachten), und Herr Prof. Weingart bis heute nicht die Möglichkeit hatte zu den Zweifeln und den neuen Gutachten der Verwaltung schriftlich oder auch mündlich Stellung zu nehmen, so macht uns dies sehr nachdenklich.

Wenn ein CSU-Fraktionsvorsitzender den Bürgern/Anwohnern ein ökologisches Denken und Handeln abspricht, so macht uns dies sehr nachdenklich.

Wenn eine „Grüne Partei“, welche vor über 30 Jahren aus verschiedenen Bürgerinitiativen entstanden ist, es in einer wichtigen Sitzung nicht mal für erwähnenswert hält, dass unser Ausbauvorschlag höchst ökologische Aspekte enthält (neues Kreislaufwirtschaftsgesetz wird beachtet; Einsparung von mehreren tausend Tonnen Abfall/Boden, Einsparung von mehreren tausend Tonnen Auffüllmaterial und Einsparung von CO2-Ausstoß), so macht uns dies sehr nachdenklich.

Wenn eine SPD-Fraktion, welche im nächsten Jahr wieder den OB stellen will, die „Gunst der Stunde nicht nutzt“, den klaren Bürgerwillen vernachlässigt und eventuelle Schäden und damit Kosten für die Bürger in Millionenhöhe ohne Kommentar toleriert , weil von Seiten der Verwaltung „Zweifel an unserem Ausbau gehegt werden“, so macht uns dies sehr nachdenklich.

Wenn über 7 Jahre positive Erfahrungen in Leipzig und über 18 Jahre positive Erfahrungen an anderen Orten für den Ausbau nach Prof. Weingart sprechen, und dies auf Seiten des Stadtrates nur sehr gering bzw. gar nicht zählt, macht uns dies sehr nachdenklich.

Obwohl Herr Prof. Weingart als auch unser Fachanwalt uns gegenüber eindeutig bestätigt haben, dass bei der Abrechnung der Variante “Prof. Weingart“ keine Probleme bestehen, haben Verwaltung und Stadtrat diesen Punkt als einen Haupt-grund zur Ablehnung angeführt. Das macht uns doch sehr nachdenklich.

Wenn ein städtischer Baurat trotz besseren Wissen (Originalton Prof. Weingart auf unserer Informationsveranstaltung: „Diese Ausbauvariante stimmt mit den gängigen Straßenbaurichtlinien überein“) immer noch öffentlich und fälschlicher Weise erklärt, der Ausbau nach „Prof. Weingart“ entspreche nicht den gängigen Straßenbau-richtlinien, so macht uns dies sehr nachdenklich.

 

Aufgrund der vorgenannten Punkte können wir in Schwabach nur folgende aktuelle Situation erkennen:

 

Die Verwaltung vernachlässigt die Bürgerinteressen in nicht verantwortbarer Weise.

 

Der Stadtrat berücksichtigt in keiner Weise die Bürgerinteressen obwohl bewährte, ökologische/ökonomische Ausbau-Varianten in anderen Städten bereits vorbildlich verwirklicht wurden.

 

Stuttgart 21 ist auch in Schwabach aktuell !!!

 

Wir meinen dies ist eine sehr bedenkliche Entwicklung in Schwabach und wir werden deshalb in Zukunft unsere Stimme erheben, wenn wir Möglichkeiten sehen dies konkret zu ändern.

 

Auch wenn wir nicht mehr davon profitieren, so ist es uns doch eine „Herzens-angelegenheit“ das neue Bürgerbegehren „Der Straßenbau in Schwabach wird ökologischer und Steuern sparender“ zum Erfolg zu führen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Heinl, Sprecher der FBIS

 

24.02.2013 / Brief an OB und Stadträte

 

 

Sehr geehrter Herr OB Thürauf, sehr geehrte Stadträte,

am 21.02.2013 war die FBIS bei der Verwaltung/Bauamt zu einem Gespräch eingeladen. Im Rahmen dieser Gespräche wurde uns schnell klar, dass unsere Meinungen, wie ein ökologischer und wirtschaftlicher Straßenbau in Schwabach aussieht, sehr unterschiedlich sind.

Weiterhin haben wir den Eindruck, dass die Berechnungen der Verwaltung (Kostendiagramm mit den verschiedenen Varianten) geschönt sind. Da wir keine detaillierten Angaben zu den Berechnungen erhalten haben, konnte dieser Eindruck auch nicht widerlegt werden.

Auch die Zweifel der Verwaltung durch das neue Bodengutachten und einer Stellungnahme der LGA konnten nicht näher betrachtet werden, da wir diese Unterlagen auch nicht erhalten haben. Unserer Ansicht nach wäre eine Weiterleitung dieser Unterlagen an Prof. Weingart zur Stellungnahme durch Ihn, aus Transparenz- und Fairnessgründen unbedingt notwendig gewesen.

Die vorgenannten Punkte zeigen uns, dass die Verwaltung an einer öffentlichen, transparenten, fairen und sachlichen Diskussion anscheinend gar nicht interessiert ist. Es zeigt uns weiterhin, dass unsere Bürgerbegehren ein notwendiger und auch richtiger Schritt in Richtung „ökologischer und wirtschaftlicher Straßenbau in Schwabach“ gewesen ist.

Damit Ihnen nun auch Zahlen vorliegen, die wir als reell betrachten, haben wir nochmal nachgerechnet (auf Basis unserer Forderungen im Mail vom 17.02.13) und Ihnen ein entsprechendes Diagramm erstellt. Auf Wunsch sind wir gerne bereit Ihnen unsere Berechnungen an einem „Runden Politikertisch“ näher zu erläutern. Wir haben nichts zu verbergen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen 24.02.2013

Dieter Heinl; Sprecher der FBIS

 

10.01.13 / Mail der FBIS an OB 

 

Sehr geehrte Stadträte, sehr geehrter Herr OB Thürauf,

die Entscheidung zum Ausbau unserer Strassen steht unmittelbar bevor. Deshalb möchten wir Ihnen vorab noch einige Aspekte näher erläutern. Drucken Sie bitte diese Mail aus und nehmen Sie sich 10 Minuten dafür Zeit, wir denken dies hat die Zukunft des Schwabacher Straßenbaus verdient.

Auch wenn wir die letzten Unterlagen der Verwaltung leider noch nicht vorliegen haben, so können wir aufgrund unserer bisherigen Erkenntnisse/Erfahrungen und auch der letzten Gespräche abschätzen was die Verwaltung in etwa in die „Waagschale wirft“. Wir müssen nicht bis zur letzten Sekunde warten, um uns eine Meinung zu bilden. Das Gutachten von Prof. Weingart liegt ja ohnehin schon fast ein Jahr vor.

 

 

Nochmal unsere Forderungen zum Ausbau der Seckendorf- und Neidelstraße

 

+1 Straßenausbau nach dem Gutachten von Prof. Weingart (sieht im wesentlichen eine neue und wesentlich dickere Asphaltdeck- und -tragschicht vor. Der vorhandene Unterbau wird soweit möglich wiederverwendet; in Übereinstimmung mit den gängigen Richtlinien und Vorsch

+2 Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

+3 Einhaltung der Baumschutzsatzung in der Neidelstraße und eine entsprechende Bauweise zum Erhalt der Bäume.

+4 Eine kostenbewusste Bauweise in allen Bereichen

+5 Straßen ohne Beiwerk (keine Bäume, und Büsche in der Fahrbahn, Verzicht auf Parkplatzmarkierungen und keine Gehwege).

+6 Im Sinne der Umwelt Kosten senken und daher keine Randsteine, da die vorhandenen Stütz- und Zaunmauern über Jahrzehnte erfolgreich der Straße Halt gegeben haben. Auch Prof. Weingart hält zusätzliche Randsteine unter diesen Umständen nicht für erforderlich.

 

+7 Verwendung der alten Beleuchtungsständer mit modernen Leuchtmitteln. Die Anzahl der Straßenlampen ist ausreichend, da über Jahrzehnte weder Unfälle noch Beanstandungen in diese Richtung gab. Den Gemeinden wird außerdem vom Gesetzgeber ein Ermessensspielraum eingeräumt.

+8 Die vorhandene Straßenentwässerung hat sich über Jahrzehnte bewährt. Es gibt daher keinen zwingenden Grund dies zu ändern. Mit Rücksicht auf die Umwelt kann man sie so lassen wie sie ist.Wenn die jetzige Endwässerung nicht dem Gesetz entsprechen würde , so wäre sie

ja über Jahrzehnte gesetzeswidrig betrieben worden.

+9 Keine Schäden an Gebäuden, Zäunen, Mauern oder Vorgärten

+10 Eine möglichst kurze Bauzeit und damit geringe Belästigungen der Anwohner

+11 Wir wollen einen neuen Architekten. Weil wir als „90% Geldgeber“ offensichtlich getäuscht werden (Aussage Architekturbüro Klose auf einer Veranstaltung: „Egal wie Sie die Straßen ausbauen, es wird nicht günstiger“) . Nur die dümmsten Schafe wählen Ihren Schlächter selbst.

Wir fordern im Sinne des Bayerischen Straßenbau- und Wegegesetzes Rücksicht auf ältere Menschen, Behinderte und Kinder zu nehmen, eine kurze Bauzeit und eine Barriere freie Bauausführung, die den Zugang zu den Grundstücken sicherstellt.

Zum Ausbauvorschlag von Prof. Dr. Ing. Weingart gibt es für uns keine Alternative.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz mit seinen EU-Richtlinien, die geologischen Verhältnisse gemäß erstem Bodengutachten, die besonderen Umstände der vorhandenen Bebauung (über 50 Jahre alte Siedlung), das Baugesetzbuch und die Baurichtlinien finden volle Beachtung.

Das Gutachten ist wissenschaftlich untermauert, die Bauweise ist langjährig praktisch erprobt.

Die Qualifikation des Gutachters ist sehr hoch und wird von keinem Mitarbeiter der Regierung Mittelfranken und von den Schwabacher Baufachleuten erreicht.

Der Gutachter ist unabhängig und hat keine Verbindungen zur Schwabacher Bauwirtschaft.

Prof. Dr. Ing. Weingart ist der anerkannte Berater der Landeregierung des Bundeslandes Brandenburg in allen Angelegenheiten des Straßenbaus.

Was das immer wieder auftauchende „Element“ der Abrechenbarkeit und das Einreichen von Klagen wenn der Ausbau nach Prof. Weingart erfolgt, können wir Ihnen nur empfehlen mal mit einem guten Fachanwalt zu sprechen. Wir empfehlen Ihnen Herrn Axel van Kranenbrock (Fachgebiet Verwaltungsrecht /Straßenbau) aus Erlangen. Der wird sie in kürzester Zeit davon überzeugen, dass die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Klage bei Missachtung des Ausbaus nach Prof. Weingart deutlich größer sind als umgekehrt.

 

 

Kurze Kostenberechnung:

 

Irgendwelche Milchmädchenrechnungen wie sie die Verwaltung und der Architekt wohl getätigt haben brauchen wir nicht, für uns zählen die Tatsachen. Auch halten wir eine Einbahnstrasse mit stehengelassenen Randstreifen links und rechts für eine Ersterschließung, nur um den Anlieger den Standardausbau schmackhaft zu machen, für nicht sehr konstruktiv.

Hier hat uns die Verwaltung wohl Missverstanden, wir wollen keinen billigen sondern ein ökologischen und wirtschaftlichen Ausbau.

Lassen Sie uns mal kurz eine Berechnung durchführen; die zeigt, welche Mehrkosten durch den tieferen Aushub des Verwaltungsvorschlages (50 cm statt 12 cm Tiefe) tatsächlich entstehen:

Anfallende Deponiekosten:

500 Meter Strassenlänge * 5 Meter durchschnittliche Breite * 0,38 cm Tiefe * 2,1 Tonnen Lehm/m3 Dichte * 20,- Euro/Tonne Deponiegebühren = ca. 40.000,- Euro

Anfallende Kosten für Auffüllmaterial/Frostschutzkies:

500 Meter Strassenlänge * 5 Meter durchschnittliche Breite * 0,38 cm Tiefe * 1,75 Tonnen Kies/m3 Dichte * 15- Euro/Tonne Schotterkosten = ca. 25.000,- Euro

Dies bedeutet ca. 1700,- Euro pro Strassenanlieger und hinzu kommen noch die Kosten für Schäden an Eigentum und eventuell weiteren Aushub und Stabilisierungsmaßnahmen durch schlechte Tragfähigkeit des komplett freigelegten Untergrundes.

Kosten durch eventuell weitere erforderliche Maßnahmen aufgrund des komplett freigelegten Untergrundes und ungünstigen Bedingungen wie z.B. Regen während der Baumaßnahme:

Noch tieferer Aushub (freigelegter Boden hat keine Festigkeit):

500 Meter Strassenlänge * 5 Meter durchschnittliche Breite * 0,35 cm Tiefe * 2,1 Tonnen Lehm/m3 Dichte * 20,- Euro/Tonne Deponiegebühren = ca. 37.000,- Euro

500 Meter Strassenlänge * 5 Meter durchschnittliche Breite * 0,35 cm Tiefe * 1,75 Tonnen Kies/m3 Dichte * 15,- Euro/Tonne Schotterkosten = ca. 23.000,- Euro

Stabilisierungsmaßnahmen (Kalk), siehe Kalkulation Klose: 9.000,- Euro

Drainageleitung zum Wasser sammeln und ableiten, siehe Kalkulation Klose: 7.000,- Euro

Kosten für Schäden (tieferer Aushub verursacht wesentlich mehr Schäden):

Schäden an Mauern, Zäunen und Gebäuden, sehr optimistische Schätzung der FBIS (tatsächliche Kosten wahrscheinlich viel höher): ca. 2500,- Euro / Partei * 38 Parteien = 95.000,- Euro

Ergibt in der Summe folgende Mehrkosten die leicht durch den Standardausbau der Verwaltung entstehen können:

 

236.000,- Euro gesamt oder ca. 6200,- Euro / Partei

 

D. h. durch die Zweifel der Verwaltung und des ortsansässigen Baulöwen/Berater an dem hochkarätigen Gutachten von Prof. Weingart (ohne vorliegen eines konkreten Gegen-gutachtens eines neutralen Straßenbauexperten) können den Anliegern Mehrkosten von fast einer viertel Million Euro entstehen. Ist das Gerecht oder gar verhältnismäßig ?. Können wir der Stadt eine Rechnung dafür schicken ?.

Vor allem wenn man bedenkt, dass die Stadt Schwabach einen ähnlichen Ausbau wie von Prof. Weingart vorgeschlagen, z. B. bei der Regelsbacher Straße und der Waikersreuther Straße durchgeführt hat. Warum geht das bei der Stadt selbst und wird dies den Bürgern hartnäckig verwehrt ?.

Für diese Mehrkosten von ca. 250.000,- Euro könnten wir die gesamte Asphalttragschicht unserer Straßen in den nächsten Jahrzehnten mindestens 5 mal erneuern. Da nehmen wir ein sehr geringes Restrisiko/Zweifel gern in Kauf. Hat den die Verwaltung noch nie etwas von Wirtschaftlichkeitsberechnungen gehört ?. Jetzt können wir erahnen, wo vielleicht ein Teil unserer hohen Schulden herkommen.

Auf jeden Fall wird es der Verwaltung schwer fallen, die Ökologie und die Missachtung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes schön zu rechnen.

An dieser Stelle möchten wir den schlechten Stil der Verwaltung erwähnen: Obwohl die neuen Vorschläge/Berechnungen der Verwaltung offensichtlich schon mehrere Monate vorliegen, sollen wir die Unterlagen erst ca. 1 Woche vor der geplanten Abstimmung erhalten. Eine umfassende und detaillierte Prüfung, auch durch einen neutralen Gutachter mit anschließender Stellungnahme ist in diesem Zeitraum unmöglich. Wir haben über 50 Jahre auf den Erstausbau gewartet, nun soll das Ganze überstürzt innerhalb einer Woche zum Ende gebracht werden. Wir meinen dies ist ein schlechter Still.

 

 

Das Ergebnis unserer Fragebogenaktion (u.a. wie sieht die aktuelle Meinung der Stadträte über den geplanten Ausbau aus):

 

 

- ein komplett ausgefüllter Bogen von der FDP (Herr Pühringer)

- ein Standardantwortschreiben von der Grünen-Fraktion und der SPD-Fraktion

- überhaupt keine offizielle Antwort von der CSU-Fraktion, und der Freien Wähler-Fraktion

- keine einzige Frage von Seiten der Politik zu unserem Ausbaukonzept oder der Wunsch nach einem klärenden Gespräch am runden Tisch

Unsere erste Reaktion war: Das war wohl ein kompletter Reinfall und wir wollten die Politik schon „verfluchen“. Aber nein, nach verfliegen der ersten Emotionen haben wir den wahren Wert der Befragung erkannt. Wir haben sowenig ausgefüllte Bögen erhalten, weil sich die Parteien und die Stadträte vor der geplanten Abstimmung wahnsinnig unsicher sind. Die stimmt auch mit unseren Erfahrungen aus persönlichen Gesprächen überein.

Wir wollen nicht leugnen, dass durch unser starkes Engagement viele neue und in Schwabach noch unbekannte Aspekte des Strassenbaus zur Diskussion stehen und Ihnen damit die Entscheidung für Sie als Stadträte extrem schwer bzw. nahezu unmöglich gemacht wurde. Hinzu kommen noch die unterschiedlichen Interessen von Parteien, Verwaltung, Wirtschaft und sonstigen Beratern, die alle auf Sie als Stadträte „einstürzen“ und auch auf Ihre Meinungsbildung Einfluss nehmen wollen.

Wir sind deshalb der Meinung, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Abstimmung mit objektiver und umfassender Berücksichtigung aller technischen Faktoren und nach demokratischen Grundsätzen nahezu unmöglich ist. Wie immer Sie am 01.03.13 abstimmen werden, es wird zum jetzigen Zeitpunkt nur Verlierer geben und keine Gewinner, da sind wir uns sicher. Es besteht z.B. auch die Gefahr, dass durch die Abstimmung gegen ein Gesetz (Kreislaufwirtschaftsgesetz) verstossen wird, welches sich früher oder später als Fehler erweisen wird.

 

 

Hinweise zu dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG):

 

Am 01.06.12 trat das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft. Mit dem neuen KrWG wird die EU-Abfallrichtlinie (Richtlinie 2008/98/EG, Abf RRL) in deutsches Recht umgesetzt und das bestehende Abfallrecht umfassend modernisiert.

BMU-Information:

EU-Recht steht über nationalem Recht. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet EU-Vorgaben zu übernehmen. „Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz gilt ausdrücklich auch für die Bauwirtschaft“ (Telefonische Aussage von Ministerialrat Dr. Frank Petersen; Leiter des Referats Recht der Abfallwirtschaft; Bundesministerium für Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit).

Bei Bauvorhaben jeder Art sind die Grundsätze des KrWGes zu beachten und damit auch die EU-Vorgaben. Der öffentliche Bereich sollte hier bei der Planung und Bauausführung mit gutem Beispiel voran gehen.

Kernaussage des Gesetzes: §6 (1) Abfallhierarchie: 1. Abfallvermeidung

Abfälle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Stoffe oder Gegenstände, deren sich Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss.

Werden Straßen oder andere Bauten unter Berücksichtigung des neuen KrWGes geplant und gebaut, dann ist das keine Ungleichbehandlung gegenüber Bauten, die unter anderen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen wurden.

Eine Betrachtungsweise im Sinne des KrWGes führt automatisch zum sparsamen Umgang mit Baustoffen. Weiterhin spielen schädliche Emissionen und der Energieverbrauch eine große Rolle.

Finden die Grundsätze des Gesetzes bei Straßenbaumaßnahmen wenig oder keine Beachtung, ist das einen Bericht nach Brüssel wert und das BMU sollte auch informiert werden.

Bürgerbegehren:

Am Besten wäre natürlich gewesen, wenn schon vor Monaten klare Tatsachen durch z.B. Erstellen einer Straßenbaubeteiligungsrichtlinie oder einer neuen Straßenausbaurichtlinie geschaffen worden wären, um eine bevorstehende Abstimmung nicht zu einem Lotteriespiel mit anschließendem Gerichtsverfahren verkommen zu lassen. Vor allem wenn man bedenkt, dass noch 60 weitere „staubfrei gemachte“ Straßen anstehen, sind unbedingt klare Vorgaben und Verhältnisse erforderlich.

Hier kommt nun die FBIS „wieder ins Spiel“, welche durch ein neues Bürgerbegehren quasi die „Kohlen aus dem Feuer holt“.

Unser Bürgerbegehren „Der Straßenbau in Schwabach wird ökologischer und Steuern sparender“ bewirkt nun zweierlei: erstens muss keine unsichere Abstimmung mehr bezüglich unserer Strassen erfolgen und zweitens werden nun endgültige Tatsachen und auch eine gewisse Sicherheit für Politik und Bürger bezüglich des zukünftigen Straßenausbaus in Schwabach geschaffen.

Sollte es doch zu einer Abstimmung kommen, wäre das unserer Ansicht nach eine Bestrafung unseres großen bürgerlichen Engagements und eine Verletzung der Gleichbehandlung gegenüber den anderen 60 „staubfrei gemachten“ Straßen.

Das Begehren bringt uns Anwohnern aber auch klare Nachteile (Ausbau verzögert sich noch mal um mindestens ein halbes Jahr und die Baupreise werden bis dahin auch nochmal gering steigen), doch sind wir bereit diese Opfer für einen modernen und bürgerfreundlichen Straßenbau in Schwabach zu bringen. Wir haben über 50 Jahre auf die Ersterschließung gewartet, da kommt es auf ein halbes Jahr länger auch nicht mehr an.

Deshalb möchten wir hiermit offiziell unser Bürgerbegehren „Der Straßenbau in Schwabach wird ökologischer und Steuern sparender“ vorstellen (siehe Anlage), und hoffen auf starke Unterstützung von Seiten der Bürger und auch von der Politik.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Heinl

Sprecher der FBIS

Anlage: Unterschriftenliste Bürgerbegehren

Verteiler: Herr Wilhelm, Schwabacher Tagblatt

Lorenz Bomhard, Nürnberger Nachrichten, Marienstraße 9, 90327 Nürnberg

Uschi Schmidt, Bayerischer Rundfunk, Rundfunkplatz 1, 80335 München

 

10.01.13 / Brief der FBIS an OB 

 

Sehr geehrter Herr OB Thürauf,

wie wir in einem persönlichen Gespräch mit dem Stadtrat Herrn Hack erfahren haben, soll in den nächsten Monaten über den endgültigen Ausbau der Seckendorf- und Neidelstrasse abgestimmt werden. Wir mussten mit Erstaunen erfahren, dass nicht das Ausbaukonzept nach Prof. Weingart von Seiten der Politik favorisiert wird, sondern ein leicht abgespeckter Ausbau den wir schon vor über 2,5 Jahren als äußerstes Minimum und mehr als erste Diskussionsgrundlage sahen.

Deshalb an dieser Stelle noch mal deutlich: Die Mehrheit der Strassenanwohner will den Ausbau nach Prof. Dr. Ing. Weingart, da uns keine gravierende Punkte bekannt sind, die dagegen sprechen. Daran ändert auch ein neues Bodengutachten von Seiten der Verwaltung nichts. Es steht momentan Bodengutachten gegen Bodengutachten und somit Unentschieden. Beide Gutachten sind übrigens von der Verwaltung in Auftrag gegeben, und zeigen damit den „schlechten Stil“ der Verwaltung, die solange Gutachten in Auftrag gibt, bis Sie mit dem Ergebnis zufrieden ist. Wir nennen so etwas „schlechter Verlierer“. Im übrigen haben wir noch über 20 weitere Punkte (siehe unsere Argumentenliste) welche für die Bürgerinitiative sprechen.

Auf Wunsch können wir Ihnen natürlich auch ein neues und weiteres Bodengutachten welches unseren Ausbauvorschlag unterstützt vorlegen, die Rechnung dafür ist dann aber von der Verwaltung zu begleichen, da wir von einer „Gutachtenspirale“ und von Geldverschwendung nicht viel halten.

Die Bodengutachter fokussieren Ihre Betrachtungsweise in erster Linie auf die Eignung der einzelnen vorhandenen Stoffe. Jahrzehnte wissenschaftlicher Arbeit in Verbindung mit langjähriger praktischer Erfahrung haben zu anderen Erkenntnissen geführt. Z.B. gilt nach RStO eine Strasse als frostsicher, wenn über 10 Jahre keine Frostschäden aufgetreten sind. Bei uns sind sogar in über 30 Jahren keine Frostschäden aufgetreten, wie uns Prof. Dr. Ing. Weingart bestätigt hat. Wie in vielen Dingen klafft auch hier ein großer Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Die langjährigen positiven Erfahrungen wie z.B. in Leipzig sprechen aber eindeutig für die „Praxis“ und für den Bürger.

Das die in der Politik äusserst erfolgreiche Strategie „einen Punkt herausgreifen“ von der Verwaltung angewendet wird (man greife aus einem guten Konzept einen Punkt heraus und hacke so lange darauf herum, bis die anderen Punkte gar nicht mehr so wichtig erscheinen), haben wir erwartet.

Dass Sie sich aber Teile der Politik sehr wahrscheinlich davon haben beeinflussen haben lassen, macht uns doch nachdenklich, und wir haben Angst, dass hier eine Entscheidung gefällt wird, die nicht mehr nur sachlich begründet ist.

Wir möchten Sie deshalb an dieser Stelle nochmal an Ihre mündliche Aussage vom 29.03.2011 in Unterreichenbach anlässlich der BR-Übertragung erinnern: „Machen Sie sich keine Sorgen, ohne Ihre Zustimmung wird nichts entschieden“.

Nach wie vor finden wir es mehr als traurig, dass ein namhafter Gutachter und Strassenbauexperte, der sich „hinstellt“ und quasi sagt „ich stehe mit meinem guten Namen für den Erfolg des Ausbaukonzeptes nach dem Brandenburger Leitfaden“, in Schwabach von einer nicht mit Kompetenz strotzenden Verwaltung (benötigt einheimischen Bauunternehmer, Baustoffhändler und Deponiebetreiber als Berater) und von großen Teilen der Politik mit sehr kritischen Tönen bedacht wird. Andere Städte wie z.B. Leipzig oder Wolfsburg haben da die Zeichen der Zeit besser erkannt.

Wir wollen an dieser Stelle nicht nochmal alles Punkte „durchkauen“, nein dafür ist uns Ihrer als auch unserer Zeit viel zu kostbar. Wir wollen aber 2 Punkte herausgreifen, die für den Ausbau unserer Strassen für den Bürger von entscheidender Bedeutung sind.

 

 

1 Verhältnismäßigkeit

 

Grundsatz des öffentlichen Rechts, wonach jegliches staatliches Handeln in Hinblick auf den verfolgten Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist. Wird im Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) aufgeführt.

Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gliedert sich in folgende 3 gedankliche Schritte:

Geeignetheit

Geeignet ist eine Maßnahme, wenn der angestrebte Erfolg durch Sie zumindest gefördert wird.

Erforderlichkeit:

Erforderlich ist eine Maßnahme, wenn kein milderes, weniger belastendes Mittel den gleichen Erfolg erreichen kann.

Angemessenheit:

Angemessen ist die Maßnahme, wenn der Nachteil für den Betroffenen und der erstrebte Erfolg in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen.

Eine staatliche Maßnahme ist unverhältnismäßig wenn sie erkennbar außer Verhältnis zu dem angestrengten Erfolg steht, die durch sie herbeigeführten Nachteile also deutlich größer sind, als diejenigen, die durch sie abgewendet werden sollen.

Wenn man Erschliessungsbeiträge für ein Einfamilienhaus grob mit ca. 10.000 Euro veranschlagt und dem dann Schäden an Zäune, Mauern, Stützmauern und die Neugestaltung des Vorgartens von ca. 30.000 DM (tatsächliche Kosten einer Anwohnerin durch Aushubarbeiten im Rahmen eines durchgeführten Gasanschlusses vor einigen Jahren) gegenüber stehen, kann man keinesfalls von verhältnismäßig reden. Ein zusätzlicher Aspekt ist der Umstand von schlechten Wetterbedingungen (Feuchtigkeit) während der Baumaßnahme, welcher beim tiefen „Standartausbau“ zu extremen Komplikationen und Mehrkosten führen kann. Wir wollen doch nicht, dass das Bauunternehmen reich und der Anwohner arm wird.

Bei einem Teil der Anwohner handelt es sich um Ausgebombte und Heimatvertriebene, und die lassen sich verständlicherweise im Alter nicht ein zweites Mal Ihre mühsam aufgebaute Existenz „ruinieren“ und lehnen deshalb solche vermeidbaren Schäden mit Ihren geringen Renten ab.

 

 

2 Ökologie

 

Wie schon mehrfach dargelegt, werden durch den Ausbau nach Prof. Dr. Weingart ökologische Aspekte stark berührt.

Nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) vom Juni 2012 wird Boden, wenn er die Baugrube verlässt als Abfall definiert, und es gilt der Grundsatz Vermeidung vor Entsorgung.

Durch die geringere Aushubtiefe fallen kleinere Aushubmengen an, welches die Deponien weniger belastet und noch weiteres Einsparpotential birgt.

 

 

In Zahlen:

 

bis zu 4000 Tonnen Abfall welches die Deponien belasten werden vermieden

Bei einem ortsüblichen Bauschuttentsorgungspreis von ca. 20,- Euro/t ergibt das bis zu 80.000,- Euro die allein durch unsere Strassen an einen Bauschuttdeponiebetreiber fließen. Bei ca. 60 „staubfrei gemachten Strassen„ in Schwabach mit einem ähnlichen Potential ergibt das hochgerechnet eine Gesamtmenge von bis zu ca. 240.000 Tonnen Bauschutt/Boden bzw. Abfall und damit vermeidbare „Gesamtentsorgungskosten“ von knapp 5.000.000 Euro. Deponiebetreiber müsste man sein.

bis zu 3500 Tonnen teures und ressourcenbelastendes Auffüllmaterial wird eingespart (bei ca. 60 Strassen bis zu 210.000 Tonnen!).

bis zu 14.000 kg CO2-Emissionen werden vermieden (bei ca. 60 Strassen bis zu 840.000 kg!).

Warum uns die Grünen Fraktion bis heute noch keinen Preis für unsere Bemühungen überreicht haben, bleibt uns allerdings ein Rätsel.

Wir bitten Sie, nehmen Sie sich etwas Zeit und wägen Sie persönlich alle Vor- und Nachteile unseres Ausbaukonzeptes nochmal ab. Stellen Sie die sachlichen Argumente und den Bürger mit seinem über 2-jährigen Engagement und Einsatz an die erste Stelle, seien Sie offen für Neues und setzen Sie sich damit selbst ein Denkmal als der OB, der den Strassenbau in Schwabach in das 21 Jahrhundert geführt hat.

Innovation ist ein Zeichen von Fortschritt, welches der Stadt Schwabach sehr gut zu Gesicht stehen würde. Es ist nicht nur ein Privileg von wirtschaftlich sehr erfolgreichen Gemeinden wie z.B. Neumarkt, Rednitzhembach oder Wendelstein.

Bitte unterstützen Sie den Vorschlag von Prof. Dr. Ing. Weingart, und überzeugen Sie auch Ihre Stadtratskollegen davon, denn wer A sagt (Zukunftskonferenz 2012) sollte unserer Ansicht nach auch B sagen (Unterstützung einer vorbildlichen Bürgerbeteiligung).

 

 

Mut steht am Anfang des Handelns, Glück am Ende (Demokrit)

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Heinl

Sprecher der FBIS

 

26.09.12 / Antwortbrief der FBIS 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Thürauf,

 

wir danken Ihnen für Ihre Antwort vom 19.09.2012 mit seinen freundlichen und unterstützenden Worten.

 Wir bedauern jedoch, dass Sie der „Stimme der Verwaltung“ und nicht der „Stimme des Volkes“ gefolgt sind.

 Wir geben aber zu bedenken, dass Sie vom Volk und nicht von der Verwaltung gewählt werden.

 Die von Ihnen gemachte Aussage: „das die jüngsten Aufregungen nicht gerechtfertigt sind“ können nun wir nicht nachvollziehen.

 Deshalb klar und deutlich der Sachverhalt der uns beunruhigt:

 Mit Herrn Prof. Dr. Ing. Weingart haben wir einen Strassenbauexperten ersten Ranges, der sich mit seinem Gutachten quasi hinstellt und sagt: Ich bürge mit meinem guten Ruf für die Durchführbarkeit der innovativen und besonderen Ausbauvarianten, und die Verwaltung hat nichts besserer zu tun, als Zweifel an der Durchführbarkeit zu äußern. Wir sind absolut sicher, dass es in der Verwaltung und auch in der Regierung Mittelfranken nicht einen Experten gibt, der sich mit der Qualifikation und den Erfahrungen von Prof. Dr. Ing. Weingart im Bereich Strassenbau messen kann.

 Auch der vor kurzem in Pension gegangene Baurat Herr Arnold hat uns gegenüber mündlich geäußert: „Wir brauchen kein neues Gutachten, denn hat man 3 Gutachten hat man auch 3 Meinungen.

 Laut RStO (die „Bibel“ der Verwaltung und der Politik) gilt eine Strasse als frostsicher, wenn Sie 10 Jahre keine Frostschäden aufweist. Dass wir keine Frostschäden haben , hat uns Prof. Dr. Weingart vor Ort eindeutig bestätigt. Wir haben zwar alle möglichen Schäden an unseren Strassen, aber keine Frostschäden. Unsere Strassen sind sogar nach über 30 Jahren frei von Frostschäden, einen besseren Beweis kann es unserer Ansicht nach gar nicht geben.

Wenn man ein Baugrundinstitut (geplantes neues Gutachten) mit einer Bodenuntersuchung beauftragt, kann man laut einem „ Strassenbauinsider „ zu 99 % davon ausgehen, dass diese einen kompletten Aushub des Untergrundes gemäß dem „08/15-Ausbau“ empfehlen werden. Denn Baugrundgutachter und Planungsbüros sind stark „verzahnt“ und existieren in einer Art Symbiose und viel Aushub bedeutet höhere Baukosten und damit höhere Planungskosten für das Planungsbüro. Welches Baugrundinstitut will schon die Hand abbeißen, die Sie füttert ?.

 Wie das Beispiel von Roth/Rothaurach zeigt, sind Verwaltungen ohne Druck von Seiten der Politik an Kosteneinsparungen für den Bürger nicht sonderlich interessiert (dort haben sich die Kosten für einen Strassenausbau nach 4 jähriger Bürgerbeteiligung und Einsatz der Politik von ursprünglich ca. 400.000,- Euro auf ca. 55.000,- Euro reduziert). Die Verwaltung hat sich dort aber bis zum Schluss dem Vorschlag der Bürger entgegengestellt.

 Die Verwaltung dort hat auch nach Vorliegen eines Gutachtens von der Bürgerinitiative plötzlich einen neuen Gutachter (LGA) „aus dem Hut gezaubert“, um den Vorschlag der Bürger in Zweifel zu ziehen. Interessanterweise fragt heute, nach einigen Qualifikationsdiskussionen und Fürsprache der Politik, keiner mehr nach dieser Meinung.

 Nicht unerwähnt sollte bleiben, dass unser neuer Baurat Herr Kerckhoff noch bis vor kurzem der Chef des Bauamtes in Roth war.

 Wenn man diese vorgenannten Punkte berücksichtigt bzw. 1 und 2 zusammenzählt, kommen wir zu der Erkenntnis, dass dieses neue von Ihnen geforderte Gutachten nur ein „Störmanöver“ von Seiten der Verwaltung mit vorhersehbarem Ergebnis ist.

 Deshalb meine Wette: Sollte das Gutachten einen für die Bürgerinitiative positiven Befund ergeben, putze ich bei einer öffentlichen Stadtratssitzung Ihnen und allen anwesenden Stadträten die Schuhe.

 Wir fühlen uns in Schwabach langsam wie auf einer Insel. Rednitzhembach hat schon seit mehreren Jahren innovativen und bürgernahen Strassenbau. Roth hat seit mehreren Wochen einen innovativen und bürgernahen Strassenbau. Nur in Schwabach erkennt man die Zeichen der Zeit für „Neue Wege im Strassenbau“ nicht. Hier wird an den alten Strukturen und Vorgehensweisen stur festgehalten.

 Wir wissen ja, dass Sie an der Misere mit den „staubfrei“ gemachten Strassen nicht Schuld sind, aber wir haben bei der letzten Wahl große Hoffnungen in Sie gesetzt. Wir hoffen aber das Blatt wendet sich noch zum Guten. Denn wenn schon gewidmete Strassen erst nach über 50 Jahren „Ersterschlossen“ werden ist doch etwas faul.

 Selbst ein Pilotversuch wurde uns abgelehnt, obwohl die Stadt Schwabach z.B. mit Ihren Radrand-streifen vor Jahren auch eine Sondergenehmigung erwirkt und damit gängigen Regeln widersprochen hat.

 

08.09.2012 / Offener Brief an OB Herrn Thürauf:

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Thürauf,


wie Sie vielleicht von der Verwaltung/Bauamt erfahren haben, liegt seit März 2012 ein Gutachten von Prof. Dr. Ing. Weingart vor, welches einen vereinfachten und an die Gegebenheiten vor Ort angepassten Ausbau der Seckendorf- und Neidelstrasse nach dem Gemeindestrassen Leitfaden Brandenburg vorsieht.

Das auf Tragfähigkeitsuntersuchungen vor Ort, vorhandene Bodenuntersuchungen und auf den gültigen Strassenbaurichtlinien basierende Gutachten bestätigt im Prinzip unsere vor ca. 2 Jahren getätigte Aussage, dass durch das jahrzehnte lange Befahren der Straßen schon eine ausreichende Verdichtung des Untergrundes stattgefunden hat. Lediglich die Dicke der Asphaltschicht muss noch den aktuellen Normen/Vorgaben angepasst werden (siehe Erneuerungsvariante 3 des Gutachtens).

Diese Variante erfüllt folgende Punkte/Aspekte: 

Stand der Technik wird eingehalten: Der Ausbau der Strassen nach dem Gutachten von Prof. Weingart entspricht zu 100 % den gängigen Strassenbauvorschriften und garantiert eine lange Haltbarkeit und eine ausreichende Frostsicherheit (gilt laut Gutachten des Institutes Genesis für das vorhandene Auffüllmaterial).

Die Bauweise nach dem vom zuständigen Minister in Brandenburg eingeführte Gemeindestraßenleitfaden hat insofern die gleiche juristische Relevanz bezüglich der Haftung wie z. B. die vom Bundesministerium eingeführte RStO (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen), die auch "nur " eine Richtlinie und kein Gesetz für die Standardisierung des Oberbaues darstellt. In der RStO wird ausdrücklich die sogenannte "freie Bemessung" zugelassen, die z. B. Bestandteil des Gemeindestraßenleitfadens ist. Der Leitfaden stellt also nur eine Anwendungshilfe für die RStO dar.

Dieser Ausbau entspricht dem Stand der Technik und es wurden schon über hunderte von Straßen nach diesem System ausgebaut. In der kreisfreien Stadt Leipzig mit ähnlichen Frost- und Bodenverhältnissen wie in Schwabach werden z.B. seit Jahren nur noch alle Strassen nach diesem System erfolgreich ausgebaut.

 Vielleicht rufen Sie einfach den Zuständigen ( Herr Dipl. -Ing. ........, Stadt Leipzig, Dezernat Stadtentwicklung und Bau, Abt. Straßenentwurf Sachgebiet Ausführungsplanung, 04092  Leipzig, ) an und lassen sich dessen Erfahrungen berichten.

 Schonender Ausbau der Strassen: Für den Anwohner teure Schäden an Mauern, Zäunen oder Gebäuden werden durch die geringere Aushubtiefe minimiert. Denn es ist nicht tolerierbar, dass zu den hohen Ausbaukosten nochmal erhebliche Schäden/Kosten zusätzlich entstehen.

 Die Ökologie wird berücksichtigt: Durch die geringere Aushubtiefe fallen kleinere Aushubmengen an, welches die Deponien weniger belastet. Zusätzlich entfallen noch große Mengen an neuem und teurem Auffüllmaterial, welches mit LKW angefahren werden muss. Beide Punkte zusammen verursachen eine geringere CO2 Belastung der Umwelt durch die Baumaßnahme. Nach der EU-Richtlinie 2008/98EG über Abfälle sowie nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sollen Abfälle durch große Aushubtiefen vermieden wrrden. Hier handelt es sich um EU-Vorgaben und keine Richtlinie wie die RStO. In erste Linie soll der vorhandene Boden Verwendung finden.

 Wirtschaftlichkeit: Durch die geringeren Aushubarbeiten gehen wir davon aus, dass sich die Kosten zu dem geplanten „Standardausbau“ um ca. ein Drittel reduzieren. Damit sparen sowohl die Stadt als auch die Anwohner entsprechende Ausgaben. Bei mindestens 60 staubfrei gemachten Straßen in Schwabach kommt bei einer nur 10%-Beteiligung der Stadt ein dickes Sparpotential zusammen. Und Bürger die etwas Geld sparen und mitbestimmen können, sind auf jeden Fall glücklichere und zufriedenere Bürger.

 Innovativ: Durch diese Ausbauvariante werden die neuesten Erkenntnisse und Untersuchungs-methoden im Strassenbau berücksichtigt.

 Wahrung der Verhältnismäßigkeit: Dies meint erstens die Dauer der Maßnahme mit der sich daraus ergebenden Belastung der Anwohner (das ursprüngliche Konzept sah eine Baustellendauer von einem viertel Jahr vor, für das neue Konzept gehen wir von max. 3 bis 4 Wochen aus), und zweitens die Aushubtiefe: „eine über 50 Jahre alte Strasse mit Ihren alten Gebäuden und Gartenmauern bis zu über einen Meter tief auszuheben entbehrt jeder Verhältnismäßigkeit“.

Es ist nunmal ein sehr großer Unterschied, ob es sich um die Erschliessung eines Neubaugebietes oder um den Ausbau einer in über 50 Jahren gewachsene Strasse handelt.

Der Ende Juli in Pension gegangene Baurat Herr Arnold hat nun in einem letzten Gespräch Zweifel an dem Gutachten und dem vorgesehenen Ausbau geäußert (z.B. Gewährleistung, Frostsicherheit und Abrechenbarkeit). Nichts konkretes, welches z.B. über anderes Gutachten untermauert wird. Ein für uns unverständliches Verhalten, da er in einem Gespräch gesagt hat, „wenn wir dann ein neues Gutachten vorliegen haben, müssen wir beide damit leben“.

 Wir bedauern, dass Herr Arnold die Chance vertan hat, die Weichen für einen innovativeren, bürgernäheren und transparenteren Strassenbau in Schwabach zu stellen.

 In einem Gespräch am 15.08.2012 mit dem neuen Baurat Herrn Kerckhoff, hat dieser nun eine neue Untersuchung des Untergrundes im Hinblick auf Frostsicherheit vorgeschlagen ,da die erste Untersuchung durch das Institut Genesis nur wenige Sondierbohrungen enthalten hat.

 Hierzu möchten wir folgendes anmerken:

 Die erste Untersuchung des Untergrundes durch das Institut Genesis wurde in Art und Umfang von der Stadtverwaltung beauftragt. Warum ist das Gutachten plötzlich nicht mehr gut genug ?.

 Sogar der ausgeschiedene Baurat Herr Arnold hat uns gegenüber geäußert, dass wir kein weiteres Gutachten brauchen, denn hat man z.B. 3 Gutachten hat man auch 3 Meinungen (Originalton).

 Ein weiteres Gutachten würde also nur weitere Kosten verursachen und keine Vereinfachung oder Verbesserung der Entscheidung herbeiführen.

 Und wie geht es dann nach dem neuen Gutachten weiter ?. Müssen wir dann wieder ein neues Gutachten vorlegen u.s.w. Das ist doch ein Kreislauf ohne Ende.

 Oder um den ehemaligen Richter in Ihnen anzusprechen: Vor Gericht hätte unserer Seite auf jeden Fall den überzeugenderen und qualifizierteren Gutachter.

 Wir brauchen deshalb keine neues Gutachten, was wir brauchen sind Politiker mit Mut zu Neuem, um die vielleicht schon stark ausgetretenen Pfade einmal zu verlassen.

 An dieser Stelle vielleicht 2 Zitate:

 Innovationen verpuffen, wenn man nur Risiken und Regelwerke im Kopf hat“ (Broschüre: Effizienz im kommunalen Strassenbau vom ADAC)

 „Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist“ (Henry Ford)

 Nach über 2 Jahren Engagement im Bereich Strassenbau sind wir der Meinung, der Strassenbau in Schwabach muss zur Chefsache gemacht werden. Wir bitten Sie deshalb um eine Stellungsnahme, ob Sie bereit sind, unseren neuen Weg im Strassenbau mitzugehen. Diese Entscheidung erfordert kein Fachwissen über den Strassenbau, sondern nur etwas Mut den Strassenbau in Schwabach in Zukunft innovativer, bürgernäher und transparenter gestalten zu wollen.

 Wir möchten Sie an dieser Stelle auch nochmal an Ihr persönliches Versprechen bezüglich dem Ausbau der Seckendorf- und Neidelstrasse erinnern:

 „ So viel wie nötig, so wenig wie möglich“ (Schwabacher Tagblatt vom 4.11.2011)

 Man findet sicherlich immer eine Möglichkeit/Begründung den Ausbau nach dem vorliegenden Gutachten eines hochrangigen Strassenbauexperten und ehemaligen Hochschuldozenten in Zweifel zu stellen. Hier halten wir es aber mit dem Motto:

 „Wo eine Wille ist, ist auch ein Weg“

 Ist es zuviel verlangt, dass eine 2-jährige und sehr intensiv geführte Bürgerbeteiligung auch mal mit etwas Mut von Seiten der Politik belohnt wird ?. Gerade in einem Jahr in dem die Aktion Zukunftskonferenz 2012 mit Aussagen wie z.B. „den Bürger mit seinen Wünschen und Gedanken in die Zukunftsplanung mit einzubeziehen“ gestartet wurde, wäre dies eine schöne Geste von Seiten der Politik und der Verwaltung.

 In einer Zeit , in der soviel von Bürgerbeteiligung gesprochen wird, wäre eine mangelnde Unterstützung von Seiten der Politik wahrscheinlich ein Tiefschlag für die Beteiligungsmoral der Bürger.

 Wie das Beispiel in Rothaurach/Roth gezeigt hat, denken die Verwaltungen erst um, wenn der Bürgermeister bzw. die Politik den Strassenbau zur Chefsache gemacht hat. Dort sparen die Bürger durch das „Eingreifen des Bürgermeisters Herrn Edelhäußer“ und die intensive Beteiligung der Bürger wahrscheinlich 75 % der ursprünglich geplanten Kosten ein.

 Trotz aller Kritik möchten wir an dieser Stelle nicht versäumen, einigen engagierten Stadträten von der CSU, SPD und Grünen, die in persönlichen Gesprächen mittlerweile großes und parteiübergreifendes Verständnis zeigen und Ihre Unterstützung für unserer Sache zusagten, zu danken.

 Abschließend möchten wir Sie Herr Thürauf und alle Stadträte recht herzlich zu der von uns geplanten Informationsveranstaltung „Neue Wege im Strassenbau“ mit Verwaltung, Strassenbauexperten, Stadträten und Bürgern am 12.10.1012 einladen. Genauere Informationen erhalten Sie noch rechtzeitig.

 Als Anlage haben wir Ihnen Bilder von dem Zustand der vor ca. 4 Jahren nach dem „risikolosem Standardausbau“ erstellten Siebenerstrasse bei uns um die Ecke beigefügt. Solche langen Risse suchen Sie in unseren als „Fleckerlteppiche“ bekannten Strassen vergebens. Dies zeigt, dass das seit Jahrzehnten angewendete „Nur-nichts-neues-ausbau-system“ auch keine absolute Sicherheit für die Haltbarkeit einer Strasse bedeutet.

 

13.11.2011 / Brief an Herrn Thürauf

 

Freie Bürgerinitiative Seckendorfstrasse (FBIS) Schwabach den 13.11.2011 91126 Schwabach

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Thürauf,
hiermit möchten wir auf Ihren Brief vom 13.07.2011 antworten.

Zur Politik Allgemein:

Durch unsere Kritik an der Politik in Schwabach wollten wir Sie und die Stadträte niemals persönlich angreifen, nein unsere Absicht war es viel mehr die in den letzten Jahren immer größer geworden „Schere“ zwischen Politik und Bürger wieder zu verkleinern. Uns ist klar, dass diese „Schere“ nicht durch die Politik alleine entstanden ist, nein auch der Bürger hat durch sein mangelndes Engagement und seine Politikverdrossenheit dazu beigetragen.

Doch lassen Sie uns in die Zukunft schauen, und gemeinsam an einer neuen und mit einer stärkeren Bürgerbeteiligung ausgestatteten Kommunalpolitik für das Wohl unserer Stadt arbeiten, Lassen Sie uns den 80 % der Wähler die nicht mehr daran glauben, dass Sie in der Politik noch etwas nennenswertes verändern können, wieder ein Hoffnungszeichen geben.

Dass dieser 80 %-Anteil real ist, konnten wir bei unseren Unterschriftensammlungen für das Bürgerbegehren „Neue Wege im Straßenbau“ deutlich von den Bürgern erfahren.

Wie das aktuelle Beispiel der Grünen zeigt (Internetportal „Zukunft mitgestalten“), beginnt die Politik auch über eine Verkleinerung dieser „Schere“ nachzudenken, und wir begrüßen ausdrücklich diese Entwicklung. Konkret könnten wir uns z. B. vorstellen, dass man für bestimmte Themenbereiche Bürgerforen mit freiwilligen, interessierten und fachkundigen Bürgern einrichtet. Dessen Einsichten und Vorschläge könnten dann in die Politik mit einfließen.

Die momentan besten Ideen hinsichtlich Bürgerbeteiligung hat die 2007 in Bayern gestartete Initiative „nachhaltige Bürgerkommune“ (http://www.nachhaltige- buergerkommune.de), an die sich bis heute schon 40 Gemeinden angeschlossen haben.

Das Projekt Nachhaltige Bürgerkommune wurde im Jahr 2007 vom bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz initiiert (damaliger Chef war Herr Söder).

Wir möchten Ihnen an dieser Stelle nur die wichtigsten Aussagen der Initiative nennen, wir empfehlen Ihnen aber die beigefügten Anlagen zu lesen:

-Der politische Gestaltungsspielraum auf kommunaler Ebene muss gegenüber bedenk- lichen Entwicklungen bürokratischer Überregulierung und finanzieller Austrocknung gesichert werden.

 
 
 
 
  • -  Die Bürgerinnen und Bürger müssen in die politische Diskussion und Entscheidungs- findung konstruktiv einbezogen werden. Dies ist nur durch Strukturen möglich, die demokratische Teilhabe stetig und dauerhaft ermöglichen.

  • -  Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements durch geeignete Rahmenbedingungen und Anlaufstellen.

  • -  Wesentlicher Erfolgsfaktor ist die umfassende Beteiligung der Bürgerschaft. Hierzu ist eine beteiligungsfreundliche Politik und eine beteiligungsoffene Verwaltung gefragt, die mit Rahmenbedingungen und Zielvorstellungen freiwilliges Engagement und Verantwortungsübernahme durch Bürgerinnen und Bürger aktiviert und unterstützt.

    Wir benötigen u.a.:

    -eine kommunale Leitbildentwicklung, die regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt wird. -nachhaltige Strukturen, die eine dauerhafte Mitsprache der Bürgerinnen und Bürger an den kommunalen Weichenstellungen gewährleisten.
    - eine gesicherte, transparente und nachhaltige Haushaltsführung.

    Das verantwortungsbewusste Zusammenwirken der Akteure in Politik, Verwaltung sowie aller Bürgerinnen und Bürger setzt neue Kräfte frei und findet kreative Lösungen für die Bearbeitung aktueller Herausforderungen: Umgang mit dem demographischen Wandel, Sicherung der kommunalen Finanzkraft, Klima- und Ressourcenschutz, Standortwettbewerb, Familienfreundlichkeit, Bildung u.v.m.

    Der neue Finanzminister Herr Söder nennt die „nachhaltige Bürgerkommune“ ein Zukunftsmodell. Wir hoffen, Schwabach schließt sich in nächster Zeit dieser Initiative an, damit unsere Stadt auch ein „Zukunftsmodell“ und kein „Auslaufmodell“ wird.

    Olof Palme hat einmal gesagt:

    Es ist eine Irrlehre, dass es Fragen gibt, die für normale Menschen zu groß und zu kompliziert seien. Akzeptiert man einen solchen Gedanken, so hat man einen ersten Schritt in Richtung Technokratie, Expertenherrschaft, Oligarchie getan. Die Politik ist zugänglich, beeinflussbar für jeden. Das ist der zentrale Punkt der Demokratie.

    Zu Ihrem Vorwurf der Polemik sei es gesagt: Es ist weder Polemik noch Populismus, wenn Tatsachen präzisiert in ihrer Dramatik dargestellt werden.

    Neue Ausgangslage durch Forderung nach einem innovativen Strassenausbau (Brandenburger Modell):

    Durch neue Ausgangslage (bisherige Planungen des Architekten sind nicht mehr aktuell, da der Ausbau nach dem Brandenburger Model erfolgt) sind die von Ihnen vorgeschlagenen Gutachter (kommunale Schlichtungsstelle und TÜV/LGA) aufgrund Ihrer mangelnden Erfahrung mit dieser modernen Technik unserer Ansicht nach nur 2. Wahl. Nach einem Bericht des ADAC sind die Kommunen im Hinblick auf moderne Straßenbaumethoden allgemein sehr innovationsfeindlich, warum sollte da eine kommunale Schlichtungsstelle komplett anders denken. Auch für den TÜV/LGA gilt ähnliches, auf dessen Internetseiten steht kein einziger Hinweis auf das Baumischverfahren bzw. anderen moderne Verfahren. Würden Sie sich auf einen Gutachter vor Gericht verlassen, wenn der sich in dem entscheidenden Thema nur ungenügend auskennt ?.

 
 Wir schlagen deshalb als Gutachter den Herrn Professor-Dr.-Ing. W. Weingart aus Barleben vor. Er ist schon seit Jahren renommierter Professor an der Hochschule Anhalt im Fachbereich 3 tätig.

Er ist Projektleiter für die Betreuung der verschiedensten Drittmittelprojekte. (DFG, Bund, Land, EU und Industrie).

Auszüge aus der umfangreichen Projektliste:

- Eignung von Gemischen für hydraulisch gebundene Tragschichten nach europäischer Norm für die Anwendung in Deutschland

-Prüfgerät und -verfahren für Frosthebungsversuche an Straßenbaustoffen unter Berücksichtigung der Verwendung von Recyclingmaterial

-Weiterentwicklung der dynamischen Tragfähigkeitsprüfung mit Hilfe des leichten Fallgewichtgerätes

Sein Expertenprofil laut Hochschule:

Straßenbautechnik und Erdbau

- Wirtschaftliche und nachhaltige Straßenerneuerung - Recyclingbaustoffe und industrielle Nebenprodukte - Straßendimensionierung
- Tragfähigkeitsprüfung im Straßen- und Erdbau

- Hydraulisch gebundene Straßenbauweisen einschl. Straßenbeton
- Anwendung nachwachsender Rohstoffe für Straßenbau und Straßenlabor

Weitere Gründe die für Ihn sprechen:

  • -  Er war federführender Mitarbeiter an dem Brandenburger Leitfaden.

  • -  Keine Verknüpfung mit regionalen Unternehmen oder Kommunen und damit die Gewähr

    für Unabhängigkeit.
    -Er verfügt über die erforderlichen Prüf-, Mess und Laboreinrichtungen für eine

    umfassende Beurteilung (siehe beigefügtes Angebot)

    Ausbau der Straße nach dem Brandenburger Modell (Baumischverfahren):

    Die folgende Betrachtung/Erläuterung dieser Ausbauweise gliedert sich in die Bereiche Straßenbautechnik, Umwelt, Kosten und Interessen der Anlieger.

    Straßenbautechnik:

    Es handelt sich um das Baumischverfahren (mixed-in-place) welches seit Jahrzehnten dem Stand der Technik entspricht.

    In einem Arbeitsgang wird mit einer Maschine der lokale Boden und die alte Asphaltdecke gefräst und mit einem Bindemittel, Additiven und Wasser vermischt und anschließend mit einer Induktionswalze (erschütterungsarm) verdichtet. Dadurch wird eine Bodenverfestigung erreicht und eine hochstabile, wasserdichte und frostsichere Trag/ Frostschicht geschaffen. In Anwendung kommen nur mineralische Stoffe. Alles ist komplett recyclingfähig. Auf diesen Unterbau erfolgt dann eine bituminöse Schutzschicht.

 
 
 
 
 
  • -  Eine mit Bindemitteln stabilisierte Straße ist um ein mehrfaches tragfähiger als ein herkömmlicher Strassenkörper.

  • -  Die Tragfähigkeit einer mit Bindemitteln stabilisierten Straße nimmt mit der Zeit zu, wogegen eine herkömmlicher Aufbau mit den Jahren immer schlechter wird.

  • -  Eine mit Bindemitteln stabilisierte Straße ist wasserdicht

  • -  In einem mit Bindemitteln gebundenem Straßenkörper können sich keine Wasserlinsen bilden, dadurch ist die Frostsicherheit hergestellt.

  • -  Die Bauweise hat keinen Einfluss auf das Grundwasser.
    -Durch eine mit Bindemitteln stabilisierten Straße werden Setzungen und Risse

    unterbunden.

  • -  Die Bauweise reduziert den Instandsetzungsaufwand wesentlich.

  • -  Die erforderliche Schichtdicke des Strassenkörpers reduziert sich erheblich.

    Umwelt:

    Das Baumischverfahren bietet erhebliche Vorteile für die Umwelt und ist konform mit den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, sowie der EU-Richtlinie 2008/98 EG über Abfälle und dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz.

  • -  Ressourcenschonung durch Verwendung des vorhandenen Materials und Bodens. Es sind keine zusätzlichen Materialien wie z.B. Schotter erforderlich.

  • -  Durch den Entfall von umfangreichen Erdbewegungen und die damit verbundenen Transporte wird eine massive Treibstoff- und CO2-Reduzierung erreicht.

  • -  Es wird kein Deponieraum beansprucht.

  • -  Es fällt kein Abfall an.

  • -  Das Grundwasser wird nicht belastet.

  • -  Die Baustoffe sind voll recyclingfähig.

  • -  Es wird eine Immobilisierung (Bindung) von Schadstoffen erreicht.

    Kosten:

    -Reduzierung der Kosten durch den Entfall von umfangreichen Erdarbeiten und Transporten.

  • -  Reduzierung der Arbeitszeitkosten.

  • -  Kostenreduzierung durch den Entfall von Baustoffen.

  • -  Keine Deponiekosten.

  • -  Minimierung von Schäden an baulichen Einrichtungen durch geringen Tiefaushub und Erdbewegungen.

    Interessen der Anlieger:

    - Unsere Umwelt ist ein unwiederbringliches hohes Gut. Es ist daher auch ein besonderer Wunsch der Anlieger, dass der Straßenbau umweltschonend erfolgt, zumal die Bautechnik vorhanden ist.

    -Durch das umweltschonende Baumischverfahren entfallen tiefe Erdaushübe und Schäden an Zaunmauern und Gebäuden werden dadurch reduziert.

 
 
  • -  Das Baumischverfahren reduziert die Kosten durch den effektiven Einsatz von Material und Arbeitszeit.

  • -  Im Bereich der Neidelstrasse ist der Baumbestand am Hagergrundstück zu erhalten. Frau Hager hat sich persönlich ebenfalls so geäußert. Ein Teil von den Bäumen fällt unter die Baumschutzsatzung. Bei der Baumaßnahme muss dies berücksichtigt werden. Eine Schädigung des Wurzelbereiches ist unbedingt zu vermeiden.

    -Die vorhandenen Beleuchtungsständer können verbleiben, es sollten lediglich die Leuchtmittel gegen moderne, verbrauchsarme und wartungsarme LED Leuchtkörper ausgetauscht werden.

    - Parkbuchten, gekennzeichnete Parkflächen, Gehwegen und Grünflächen mit Büschen und Bäumen, werden nicht gewünscht.

    Bemerkung:

    Die Baumaßnahme im Baumischverfahren wird normalerweise in Zusammenarbeit mit örtlichen Baufirmen durchgeführt.

    Ausblick:

    Wenn wir ein Gutachten vorlegen, welches die Machbarkeit des Straßenausbaus nach dem Brandenburger Modell (Baumischverfahren) bestätigt, so wurde uns von Mitgliedern des Stadtrates signalisiert, können wir mit einer mehrheitlichen Zustimmung rechnen. Dieses Angebot haben wir als wohltuende und freundschaftliche Hilfestellung von Seiten der Ratsmitglieder empfunden. Bei einer guten auch weiterhin vertrauensvollen Zusammenarbeit kann von unserer Seite auf die Mitwirkung eines Mediators sowie auf die Herausgabe der Kalkulation für die erste Ausbauvariante verzichtet werden.

    Schlussgedanke:

    Die besondere Situation der Stadt Schwabach mit Ihren vielen staubfrei gemachten Straßen und einer angrenzenden zum Teil über fünfzigjährigen Bausubstanz der Häuser und Zäune, ist nicht vergleichbar mit einem Neubaugebiet, wo die Straße vor dem Hausbau fertig gestellt wird.

    Eine den Umständen angepasste Straßenbauweise ist daher sinnvoll, um eine massive Benachteiligung zu vermeiden. Das von uns vorgeschlagene Bauverfahren wird dem gerecht.
    Tragfähig, frostsicher, wartungsarm und trotzdem schonend sowohl für die Umwelt als auch für die vorhanden alte Bausubstanz, dadurch werden die Belange der Stadt und der Anlieger gleichermaßen berücksichtigt.

 
 
 

Wir bitten Sie daher für die weitere Abklärung des Bauverfahrens den von uns vorgeschlagenen Gutachter zu gewähren. Die Kosten für das Gutachten tragen die Anlieger.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Heinl; Sprecher der FBIS

Anlage: Angebot v. Prof.-Dr.-Ing. W. Weingart über ein Gutachten
Unterlagen zur Initiative „nachhaltige Bürgerkommune“ (Leitbild, Plankstettener Erklärung und Brief von dem Ministerpräsident Seehofer)

Verteiler:
Herr Arnold, Bauamt
Alle Stadtratsmitglieder des Bauausschusses

 

20.06.2011

 

Der 3. Unterreichenbacher Straßenkurier ist fertig ( http://homepage.mac.com/stephanspangenberg/filechute/23-06-11-kurrier-3-umfangreich.pdf ).

 

  

 

Offener Brief

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Thürauf,

 

bei unserem letzten Gespräch im Büro von Oberbaurat Arnold  haben wir unsere Standpunkte nochmals ausführlich ausgetauscht. Herr Arnold hat Wert auf einen DIN gerechten Straßenausbau gelegt und auf die gesetzlichen Vorgaben hingewiesen.

 

 

Wir haben unsere Vorstellungen dargelegt:

 

 

 

 

 

1. Reduzierung des Straßenunterbaus unter Verwendung innovativer Bautechnik: Geringerer Aushub – Vermeidung von Schäden und Reduzierung der Kosten.

 

2. Wiederverwendung des vorhandenen Materials für den Straßenbau. Beispiel Brandenburger Modell. Die entsprechenden Unterlagen wurden Herrn Arnold überreicht.

 

3. Erhalt der Pappeln auf dem Hagergrundstück an der Neidelstraße.

 

4. Einrichtung einer Schlichtung zur Lösung des vorhanden Konfliktes nach dem Muster von Stuttgart 21

 

Die Schlichtungsfrage wollte Herr Arnold mit Ihnen besprechen.

 

 

Sachstand 17.06.2011

 

 

 

 

 

1. Zwischenzeitlich mussten wir von Herrn Arnold erfahren, dass der von uns vorgeschlagene Schlichtungsweg abgelehnt wurde. Wir gehen davon aus von Ihnen als Chef der Verwaltung.

 

2. Unsere letzten Schreiben, teilweise mit konkreten Lösungsvorschlägen ( z.B. Eigenausbau der Straße zu 100 % durch die Anwohner)  und aber auch konkreten Vorwürfen (z.B. mangelhafte Sparsamkeit des Architekten) wurden bis heute nicht beantwortet. Bedeutet dies nun z. B. unsere Vorwürfe sind richtig oder wird den Bürgern durch Nichtbeachtung einfach kein Respekt entgegen gebracht ?. In der Freien Wirtschaft wäre so etwas undenkbar.

 

3. Wir haben uns bundesweit über innovative Straßenbauweisen und Materialien informiert. Uns sind einige Unternehmen bekannt, die sich erfolgreich bundes- und weltweit damit beschäftigen. Quellenangaben haben wir auch Herrn Arnold zukommen lassen. Eine von uns vorgeschlagene alternative Ausbauvariante nach Stand der Technik, welche schonender (da geringere Aushubtiefe), kostengünstiger (wir rechnen mit Einsparungen von ca. 30 %) und ökologischer (vorhandenes Material und Untergrund wird verwendet) ist, wird ohne konkrete Gründe abgelehnt. In Brandenburg werden diese Verfahren sogar in einer Broschüre unterstützt und propagiert. Gibt es für Brandenburg ein anderes Baugesetzbuch ? Muss der Schwabacher Bürger nun nach Brandenburg auswandern um sein Recht auf Gleichbehandlung für Alle zu bekommen ?

 

 

Wir Bürger können immer nur reagieren und haben immer die Angst jederzeit kann die Verwaltung den Prozess abbrechen, bevor ein für beide Seiten tragfähiger Kompromiss gefunden wurde. An dieser Stelle möchten wir unseren Frust mal loswerden: „Die Bauverwaltung ist in etwa so kompromissfähig und verständnisvoll,  wie ein Löwe der seine frische Beute gegen Hyänen verteidigt“. Bei der ersten Planung sind Komponenten eingebracht, auf die man ohne Probleme auch verzichten könnte. Bei ihrem Wegfall – hervorgerufen durch das Missfallen der Anwohner – wird diesen dann noch das Gefühl vermittelt, etwas mitbestimmen zu können.

 

 

 

Damit hat sich die Bürgerbeteiligung als das entlarvt, was sie im eigentlichen Sinn darstellt:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

„Eine Pseudo-Bürgerbeteiligung“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es ist gar nicht gewünscht, dass die Bürger sich großartig beteiligen, da die Verwaltung wie ein König auf einem Thron sitzt und sich vom „Untertan“ schon gar nichts sagen lässt was er zu tun hat. Aspekte wie z.B. Sparsamkeit oder Angst vor Beschädigung von Eigentum durch die tiefgehende Baumaßnahme zählen dabei überhaupt nicht, obwohl der Anwohner 90 % der Kosten zahlen soll. „Innovationen im Straßenbau“ scheinen  auch äußerst selten in Schwabach umgesetzt zu werden.

 

 

 

 

Vielleicht ein Hinweis zu unserer Kompromissfähigkeit:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu Beginn unserer Verhandlungen mit der Stadt waren wir bereit ca. 40.000,- Euro für die Straßensanierung auszugeben. Mittlerweile sind wir durch unseren Lernprozess bezüglich dem Thema Straßenbau bereit 250.000,- bis 280.000,- Euro für eine ordentliche Sanierung nach Stand der Technik auszugeben. Wir wissen nicht wie die Bauverwaltung so etwas nennt, wir nennen so etwas Kompromissfähigkeit.

 

 

Unter den zur Zeit vorgegebenen Umständen betrachten wir die Bürgerbeteiligung für gescheitert. In Anbetracht des desolaten Zustands vieler Straßen in der Stadt, muss sich doch ernsthaft die Frage stellen dürfen, was sind das für Baufachleute die diesen Zustand über Jahrzehnte dulden und schleifen lassen. Externe Hilfe ist daher das Gebot der Stunde.

 

 

Lange Rede kurzer Sinn, wie Sie sicher schon bemerkt haben, befinden wir uns Mittendrin in einem schwelenden Konflikt, und die einzige Möglichkeit die wir noch sehen einen Konsens (Übereinstimmung ohne Widerspruch) zu erreichen, ist die Durchführung einer großen Schlichtung unter Mitwirkung eines neutralen und objektiven Straßenbaugutachters, eines Mediators, der Verwaltung, des Architekten, der Stadträte und uns. Was bei „Stuttgart 21“ möglich war, sollte bei uns in Schwabach doch auch möglich sein. Wir sind auf jeden Fall bereit den Schiedsspruch des Mediators zu akzeptieren.

 

 

 

Außerdem sind wir der Meinung, dass es für Schwabach, in welcher die Zahl der Konflikte, die durch mangelhafte Einbeziehung des Bürgers in letzter Zeit angestiegen ist, wichtig ist über eine sogenannte „Konfliktkultur“ und über ein „Konfliktmanagement“ konkret nachzudenken. Das neu eingeführte Beschwerdemanagement kann diese Aufgabe, wie die Praxis gezeigt hat, auf jeden Fall nicht leisten.

 

 

 

Herr Thürauf wir bitten Sie deshalb einer großen Schlichtung zuzustimmen und alle erforderlichen organisatorischen Schritte zu deren Durchführung einzuleiten, um den Bürger konkret zu zeigen, dass die Stadt für vollkommene Offenheit im Dialog steht und nichts zu verbergen hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sollte die große Schlichtung nicht zustande kommen, haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir in diesem Fall den Ausbau unserer Straßen vorläufig komplett mehrheitlich ablehnen. Wir wollen uns doch nicht in den nächsten 30 Jahren jedes Mal ärgern, wenn wir unsere neue aber von „Oben“ bestimmte Straße betreten, weil wir immer im Hinterkopf haben, eigentlich hätten wir dies auch günstiger haben können.

 

 

Erlauben Sie uns zum Abschluss den 93-jährigen Herrn Stéphane Hessel aus seinem Bestsellerbuch „Empört Euch !“ zu zitieren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neues schaffen heißt Widerstand leisten. Widerstand leisten heißt Neues schaffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wir erwarten von Ihnen bis zum 11.07.2011 eine schriftliche Stellungnahme über die weitere Vorgehensweise.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen                                                                                                20.06.2011

 

 

Dieter Heinl (Sprecher der freien Bürgerinitiative Seckendorfstrasse; FBIS; www.fbi-seckendorfstrasse.de)

Barbara Buhl, Sylvia Paysen-Petersen, Norbert Korn, Thomas Walter, Cornelia Bulir

 

 

 

 

Verteiler:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herr Thürauf, Oberbürgermeister von Schwabach

Alle Stadträte des Bauausschusses

Frau Ursula Schmidt , Bayerischer Rundfunk, Wallensteinstraße 117, 90431 Nürnberg; email: ursula.schmidt@brnet.de

Herr Wilhelm, Schwabacher Tagblatt; email: rhv-st-redaktion@pressenetz.de

Nürnberger Nachrichten, 90327 Nürnberg, Marienstraße 9; email: info@nordbayern.de

 

 

 

24.03.2011

Neues Schreiben an die Stadt:

 

Ihre Schreiben vom 20.01.2011 (neues Ausbaukonzept) und 16.03.2011 (Bitte um Antwort bis Ende März)
                                                                                                                                            24.03.2011

Sehr geehrter Herr Dr. Donhauser,
Sehr geehrte Stadträte,

die eindeutige Mehrheit der Straßenanwohner lehnt das neue Straßenkonzept und eine weitere Zusammenarbeit mit dem Architekten Herrn Klos strikt ab. Unsere  umfangreichen Gründe dafür teilen wir Ihnen gerne mit:

Mangelhafte Sparsamkeit

In kurzen Gesprächen mit einem anderen Bauing. und einer Straßenbaufirma sind wir im Nu auf folgende Einsparungsmöglichkeiten gekommen:

Die Zahl der geplanten Abläufe ist viel zu hoch. Nachdem wir über 30 Jahre sehr gut mit ca. 8 Abläufen ausgekommen sind, sollen wir plötzlich 28 Stck. benötigen, obwohl es nie zu großen Überschwemmungen auf der Straße gekommen ist.

Die vom Architekten vorgesehen Drainageleitung im Untergrund ist bei geschlossener Bauweise nicht unbedingt erforderlich.

Die Kalkulation liegt verglichen mit den aktuellen Baupreisen im oberen Bereich von + 20 %. Hier hätte der Architekt im Sinne für seine „Auftraggeber, nämlich uns“ neutraler rechnen können. Ob es daran liegt, dass nach der neuen HOAI die Bezahlung nach der ersten Kalkulation richtet, können wir nicht sagen.

Mangelhafte Informationspolitik:

Trotz mündlicher und schriftlicher Anforderung haben wir die ursprüngliche Kalkulation vom letzten Jahr nicht erhalten. Für uns ist es dann natürlich nahezu unmöglich zu beurteilen, ob sich der Architekt mit dem neuen Kalkulation auf uns zu bewegt hat.

Obwohl mündlich und schriftlich mitgeteilt, wurde ein falsch geplanter Ablauf in den neuen Plänen immer noch nicht geändert (Frau Buhl).

In der Neidelstraße wurde trotz mündlicher Zusage durch den Architekten (laut Familie Güthler) ein Gehsteig wieder eingeplant.

Nach Aussage der Stadt und des Architekten wird vor der Baumaßnahme ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt, so dass nach Abschluss der Maßnahme eventuelle Schäden klar zugeordnet werden können. Im Klartext heißt dies jedoch: „ Nur wenn die Baufirma grob fahrlässig handelt (kommt so gut wie nie vor), werden Schäden von dieser übernommen. Ansonsten werden die entstehenden Schäden auf alle Anwohner umgelegt“. Diesen genauen Sachverhalt haben wir erst durch Gespräche mit einem neutralem Bauing. erfahren. „Sollen hier dem Anwohner bewusst Informationen vorbehalten werden“ ?. „Warum spricht man nicht Klartext mit uns“ ?. D. h. für uns doch konkret, dass wir zusätzlich zu den 400.000,- Euro Baukosten noch mal einen Betrag X (wir gehen von mindestens ca. 100.000,- Euro aus ) für Schäden an unseren nicht mehr ganz neuen Mauern, Zäunen, etc. aufbringen müssen.

Verschiedene Ungereimtheiten:

Letztes Jahr hieß es auf der Bürgerversammlung in Unterreichenbach auf Seite des Architekten noch, auch wenn Sie auf Bäume verzichten, wird das Ganze nicht billiger. Nach dem neuen Konzept bringt der Wegfall von 2 Bäumen plötzlich eine Kostenersparnis von 11.000,- Euro.

Nach Aussage einer Straßenbaufirma ist der Preis für die Granitverlegung unter den marktüblichen Preisen. Hier kommt uns der Verdacht, dass dadurch der Preisunterschied zu Beton bewusst gering gehalten werden soll, um den Anwohnern Granit schmackhaft zu machen. Granit halten wir aber nach wie vor für eine Anliegerstraße nicht unbedingt für erforderlich.

Plötzlich sollen unter der Baumschutzverordnung stehende Bäume auf dem Grundstück der Frau Hager, auf Kosten aller Anwohner (einschl. Zaun- und Mauerentfernung und deren Erneuerung) gefällt werden.

Trotz schon stark vereinfachtem Ausbaukonzept auf unseren Vorschlag hin, kostet die Sanierung immer noch insgesamt ca. 400.000,- Euro. Soll hier die Aussage des Architekten:  „Egal wie der Ausbau erfolgt, es wird nicht viel billiger“ mit „allen Mitteln“ Wahrheit werden ?. Die erste Kalkulation welches dies wahrscheinlich belegen würde, bekommen wir ja nicht.

Mangelnde Gerechtigkeit:

Wie schon in unserem Schreiben vom 14.10.2010 dargelegt, kommt es bei einer Ersterschließung aufgrund der für die Anwohner zur Abrechnung kommenden Einheitssätzen (siehe noch geltende Erschließungssatzung) evtl. zu großen Unterschieden zu der tatsächlichen Abrechnung der Stadt mit dem Bauunternehmen. Leider haben wir ja zu unserem damaligen Schreiben keine Antwort erhalten, welches diese Annahme  hätte entkräften können. Eine überschlägige Berechnung des neuen Straßenkonzeptes nach Einheitspreisen ergibt für uns einen Differenzbetrag von über ca. 100.000,-  Euro, welches letztendlich von der Stadt und damit von den anderen Stadtbewohnern gezahlt werden muss. Dies ist von uns im Sinne von Gerechtigkeit und Gleichbehandlung für alle nicht hinnehmbar. Wir wollen auf gar keinen Fall, dass die anderen Stadtbewohner bei unserer Straße mit zahlen müssen. Eine plötzliche Änderung der Satzung wie von Herrn Thürauf angedeutet, können wir im Hinblick auf Gleichbehandlung für Alle und Gerechtigkeit aber auch nicht akzeptieren.


Sie sehen es gibt viele Gründe, warum wir das Vertrauen in den Architekten und das neue Konzept verloren haben. Wären es nur 1 oder 2 Gründe gewesen, hätten wir dies im Sinne eines Kompromisses wohl hingenommen.
Hier möchten wir wieder unseren Vergleich mit dem Autokauf vornehmen: Würden Sie von einem Händler in den Sie kein Vertrauen haben eine neues und sehr teueres Auto kaufen ? Wohl kaum.

Die ganze Sache zeigt, wie wichtig es ist die Anwohner von Anfang in die Planung mit einzubeziehen. Nun liegt der „Karren im Dreck“ und die Stadt wird vermutlich die Schuld auf den Bürger schieben (vielleicht mangelnde Kommunikation,  Kompromissbereitschaft, etc.). So etwas verstehen wir aber nicht unter Bürgernähe und Demokratie.

Wir zahlen auf jeden Fall Niemanden 60.000,- Euro der nicht 100 % auf unserer Seite steht und keine vollkommene Offenheit seinen „zahlenden Auftraggebern (wir zahlen 90 % der Kosten !)“ gegenüber zeigt. Wir hoffen Sie haben Verständnis dafür.

Das wäre ja in etwa wie bei den Banken und der Finanzkrise. Die „Bänker“, welche  Milliardenverluste eingefahren haben , und dann mit sehr hohen Boni-Zahlungen noch dafür „belohnt“ werden. Wir denken ein schlechtes Beispiel sollte nicht noch kopiert werden.

Dabei ist es unserer Ansicht nach nicht so wichtig, was eine Kommunale Schiedsstelle, welche unsere Straße und Ihre Anwohner noch niemals gesehen hat, darüber sagt. Nein, viel wichtiger ist es doch wohl wie sich der Anwohner in den nächsten 30 Jahren dabei fühlt, und wir Anwohner fühlen uns momentan sehr schlecht  bei dieser „Geschichte“. Oder um es mal deutlich zu sagen, wir fühlen uns bei dieser Geschichte „hinters Licht geführt“,  nicht ernst genommen und äußerst schlecht informiert.

Vielleicht sagt die Politik: „wie sich der Bürger in den nächsten 30 Jahren fühlt wenn er auf „seine“ Straße geht ist nicht so wichtig“. Dann machen Sie die Straße ohne unsere  mehrheitliche Zustimmung und Mithilfe, eine Rechnung brauchen Sie uns dann aber nicht zu schicken.

Sollten Sie jedoch diese einer Demokratie unwürdige Vorgehensweise nicht wollen, können wir Ihnen folgende denkbare Alternativen anbieten:

1. Die Anwohner  machen eine erweiterte Staubfreimachung Ihrer Straßen in Eigenregie und zu 100 % der Kosten. Erweitert bedeutet in etwa soviel, dass an Stellen die eine geringere Tragfähigkeit aufweisen mehr Material (d. h. tiefergehend) eingebracht wird. Dies bedeutet, es wird konkret auf den vorhanden Untergrund eingegangen. Warum sollte eine Strassenfläche, die durch jahrzehntelangen Verkehr ausreichend verdichtet wurde mit Gewalt tief aufgegraben werden. Die Asphalttragschicht und die Asphaltdeckschicht entsprechen natürlich dem Stand der Technik.  Grundlage für die Arbeiten sind die Gründung einer GbR oder einer Genossenschaft durch alle Straßenanwohner, sowie die Hinzuziehung eines erfahrenen Bauing. In diesem Fall entstehen der Stadt überhaupt keine Kosten. Wie der Fall in Herrsching gezeigt hat, ist solch ein Vorgehen wenn die Stadt es nur will, durchaus praktikabel.

Wir rechnen in dem Fall mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 80.000,- bis 100.000,- Euro.

Wie schon in unserem Brief vom 25.11.2010 dargelegt (leider bis heute jedoch keine Antwort), würde die Unterstützung dieser Variante nur „gleiches Recht für Alle“ bedeuten. Warum wird dem Bürger etwas abgesprochen, was die Stadt jüngst selbst auch gemacht hat. Eine Ablehnung würde unserer Ansicht nach sogar eine Verletzung des Artikel 3 des Grundgesetzes (Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich) bedeuten.


2. Die Anwohner dürfen sich selbst einen neuen Architekten suchen, und erarbeiten mit Ihm Ihr eigenes sinnvolles, schonendes und preisbewusstes Konzept, auf Basis unseres Sparkonzeptes nach Stand der Technik vom 14.10.2010 (Abrechnung nach Erschließungssatzung). Der weitere Ablauf bleibt wie bisher von der Stadt vorgesehen.

In diesem Fall rechnen wir mit Gesamtkosten von ca. 200.000,- bis 250.000,- Euro.


Uns ist klar, dass die Trennung vom Architekten Klose durch den geschlossenen Vertrag problematisch ist. Wir möchten aber auch nicht vergessen zu erwähnen, dass es die Entscheidung der Stadt war den Architekten ohne jeglichen Kontakt mit den Anwohnern auszuwählen. Das Sprichwort: lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende scheint in diesem Fall sehr trefflich zu passen. Vielleicht kann die Stadt dem Hr. Klose einen großen Auftrag der Stadt in Aussicht stellen, damit die Auflösung des Vertrages leichter möglich ist. Wir denken die Stadt hat da schon gewisse Möglichkeiten, wenn Sie nur will.


Mit freundlichen Grüßen
Dieter Heinl
Sprecher der freien Bürgerinitiative Seckendorfstrasse (FBIS)

 

07.03.2011

Der Unterreichenbacher Straßenkurier Nr. 2 ist dowmloadbar: http://homepage.mac.com/stephanspangenberg/filechute/kurier2-mac.pdf

 

18.02.2011

Die neue Unterschriftenliste ist downloadbar:  http://homepage.mac.com/stephanspangenberg/filechute/pdf-17-02-page-liste-begehren.pdf

 

08.02.2011

Der Unterreicherbacher Straßenkurier Nr. 1 ist fertig. Kann unter:  http://snipr.com/1zl5dm-x0v  geladen werden.

 

 25.11.2010

 

Neues Schreiben an die Stadt:

 

 

Betreff: Straßensanierung Seckendorf- und Neidelstraße                  25.11.2010

 

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Donhauser,

 

auf der Bürgerversammlung am 18.11.2010 in Unterreichenbach im Feuerwehrhaus mussten wir mit sehr großer Überraschung feststellen, dass die Stadt Schwabach in letzter Zeit 2 Straßen nach der sogenannten „Staubfreimachung (Straße der Bauklasse VI)“ ausgeführt hat. Dabei handelte es sich um die Regelsbacher Straße und die Waikersreuther Straße in Schwabach, also wahrlich keine wenig befahrenen Straßen. In kirchlichen Kreisen würde man sicherlich von einem Wunder sprechen, wenn man die bisherigen Reaktionen der Stadträte, Bauräte etc. bei Nennung des Wortes „Staubfreimachung“ bedenkt. Die Aussagen „entspricht nicht dem Stand der Technik“ oder „da können wir keine Gewährleistung übernehmen“ sind noch die harmlosesten. Man hatte immer den Eindruck, dass Wort Staubfreimachung bedeutet für die Stadt Schwabach in etwa das Gleiche wie für den „Teufel das Weihwasser“.

 

Es wurden auf der Versammlung auch gleich Erklärungen gegeben. Bei der einen Straße war es der Schutz von Bäumen und bei der anderen waren es organisatorische Gründe (die stark befahrene Straße konnte nicht so lange gesperrt werden).

 

 

 

Hier kommt uns natürlich der Verdacht, dass die Stadt mit 2 Maßstäben arbeitet. Auf der einen Seite die Bürger ,denen überhaupt kein Spielraum eingeräumt wird, und auf der anderen Seite die Stadt Schwabach, welche mal kurz alle Ihre Allgemeinen Grundsätze über Bord wirft, wenn es besondere Umstände erfordern.

 

 

 

 

Wir in der Seckendorf- und Neidelstraße habe auch besondere Umstände und davon sogar 3 sehr gewichtige wie wir meinen.

 

 

Wir möchten deshalb die Stadt Schwabach bitten unserer folgenden 3 Gründe für eine „Staubfreimachung“ im Sinne „gleiches Recht für alle“ zu prüfen:

 

 

 

 

1. Baumschutz

 

 

Im Bereich der Neidelstraße befinden sich auf beiden Seiten der Straße mehrere Bäume , welche die Anforderungen der Baumschutzordnung für geschützte Bäume erfüllen. Damit sind die tiefgehenden Aushubmaßnahmen in diesem Bereich verboten, da die Gefahr besteht, dass deren Lebenskraft beeinträchtigt wird. Sie können sich bei einem Ortstermin gerne von der Richtigkeit unserer Aussagen überzeugen.

 

 

 

 

2. Schwieriger Untergrund

 

 

Wie wir aus den durchgeführten Sondierungen eindeutig wissen, haben wir in unseren Straßen durch den im Untergrund vorhandenen Lehm einen sehr verdichtungskritischen Boden. Durch die tiefgehende Aushubmaßnahme besteht damit die sehr große Gefahr, dass bei ungünstigen Witterungsverhältnissen eine Verdichtung des Untergrundes gar nicht mehr oder nur unter erheblichen Aufwand wieder hergestellt werden kann. Dies kann Ihnen jeder halbwegs erfahrene Bauingenieur bestätigen. Sollten die Aushubmaßnahmen jedoch nur in einer geringeren Tiefe erfolgen, ist diese Gefahr, auch bedingt durch die geringere Bauzeit, wesentlich geringer.

 

 

 

3. Beschädigung von Mauern, Gebäuden etc.

 

 

Wie schon mehrfach in unseren vorhergehenden Schreiben dargelegt, besteht durch die tiefgehende Baumaßnahme eine hohe Gefahr für Beschädigungen an Mauern, Zäunen, Gebäuden etc. Da wir bis heute kein vernünftiges Konzept von Seite der Stadt bezüglich Verhinderung und Entschädigung solcher Schäden mitgeteilt bekommen haben, sehen wir eine „Staubfreimachung“ und deren geringe Aushubtiefe als beste Lösung des Problems an.

 

Wie Sie sehen konnten haben wir nicht nur einen guten Grund für eine „Staubfreimachung“ wie Sie die Stadt Schwabach vorweisen kann, sondern gleich 3 einleuchtende und für sich sprechende Gründe bzw. Umstände.

 

 

 

Wir bitten um eine detaillierte Stellungnahme bis zum 12.01.2011, damit wir unser weiteres Vorgehen ohne Zeitverzögerung koordinieren können.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dieter Heinl

Sprecher der Freien Bürgerinitiative Seckendorfstrasse (FBIS)

 

 

 

 

Verteiler:

 

Herr Oberbürgermeister Thürauf

Fraktion der CSU

Fraktion der SPD

Fraktion der Grünen

Fraktion der Freien Wähler

Fraktion der FDP

 

 

15.10.2010

  

Offener Brief

Betreff Straßensanierung Seckendorf- und Neidelstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Thürauf,

nachdem sich die Fronten in o. g. Angelegenheit zu unserem Bedauern zunehmend verhärten, bin ich als Sprecher der Freien Bürgerinitiative Seckendorfstrasse (FBIS) der Meinung, dass es an der Zeit ist, einen „Neustart oder Neuhochdeutsch Reset“ unserer Beziehung durchzuführen. Erschwerend kommt sicherlich unser neuer Straßenausbauvorschlag nach DIN-Normen hinzu, der eine Halbierung des ursprünglichen Kostenrahmens umfasst und vermutlich die Gräben zwischen uns noch tiefer werden lässt.

Im Eifer des Gefechtes sind auf beiden Seiten Worte gefallen sowie Taten erfolgt, die rückblickend zu bereuen sind. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen hiermit symbolisch unsere Hand reichen. Kontroverse Diskussionen erfüllen die Demokratie mit Leben, doch der Respekt vor der Meinung und dem Eigentum des Gegenüber sollte dabei grundsätzlich gewahrt bleiben.

Vor allem in einer Zeit, in der mittlerweile etwa 80 % der Wähler die Meinung vertreten, dass eine Vielzahl der politischen Entscheidungen an dem Bürger vorbei getroffen werden, kann ein Versuch - gelebte Demokratie zu praktizieren - nicht hoch genug bewertet werden. Demokratie sollte nicht nur ein leeres Schlagwort des Wahlkampfes sein. Oder um die treffenden Worte unseres Staatssekretärs Karl Freller zu zitieren: „Demokratie besteht zu einem wesentlichen Teil eben nicht nur in der periodischen Teilnahme an Wahlen, sondern auch in einer funktionierenden Kommunikation zwischen Bürgern und Politikern.“

Martin Luther King hat einmal gesagt: „I had a dream“. Auch ich hatte einen Traum, einen Traum in Zukunft Freude zu empfinden, wenn ich unser Haus verlasse und unsere neue Strasse betrete.

Wir bitten Sie nun aus tiefstem Herzen, träumen Sie doch mit uns. Lassen Sie uns mit vereinten Kräften eine Lösung finden und den Traum Wirklichkeit werden. Oder wie schon der verstorbene Bischoff Helder Camara einmal gesagt hat:

„Wenn einer allein träumt, ist es nur ein Traum.
Wenn Menschen gemeinsam träumen, ist es der Beginn einer neuen Wirklichkeit.“

Doch an dieser Stelle sei genug geträumt ! Wir hoffen, auch Sie reichen uns die Hand und teilen uns mit, wie der weitere zeitliche sowie organisatorische Ablauf unserer „Angelegenheit“ Ihrerseits geplant ist.


Mit freundlichen Grüßen


Dieter Heinl
Sprecher der Freien Bürgerinitiative Seckendorfstrasse (FBIS)

 

 

09.10.2010 

 

Artikel im Schwabacher Tagblatt (mit freundlicher Genehmigung vom Schwabacher Tagblatt):

  

 

 

28.09.2010

 

Artikel im Schwabacher Tagblatt (mit freundlicher Genehmigung vom Schwabacher Tagblatt):

 

 

14.08.2010

 

Artikel im Schwabacher Tagblatt (mit freundlicher Genehmigung vom Schwabacher Tagblatt):

    

 

23.07.2010

 

Bericht über die Stadtratssitzung im Schwabacher Tagblatt (mit freundlicher Genehmigung vom Schwabacher Tagblatt):

 

 

 21.07.2010:

 

Auf der Internetseite www.fbr-rothaurach.de findet man eine gleichgesinnte Gruppe mit vielen hilfreichen Informationen (unbedingt anschauen !)